(openPR) Berlin, 30. Juli 2012 - Als Dr. Friedrich Wolff in den 1970er Jahren das erste Besonnungsgerät entwickelte, tat er dies, um eine preiswerte Maschine zu bauen, die jedem die biopositiven Effekte der Sonne zugänglich machen sollte. Die von Dr. Wolff entwickelte Anlage beherbergte lediglich 10 UV-Niederdrucklampen. Dass er damit ein Jahrzehnt später einen weltweiten Boom mit künstlicher Besonnung initiieren würde, war weder beabsichtigt, noch vorhersehbar. Aus der Gesundheitsmaschine wurde die Sonnenbank. Pionier dieser Entwicklung war Edwin Schweizer, der mit seinen Solarent Sonnenstudios Mitte der 1970er Jahre in Berlin weltweit die ersten kommerziell nutzbaren Solarien etablierte. Den Höhepunkt erreichte die Branche 2002, als neben Tausenden von Fitness-, Sauna- und Kosmetikstudios 13.500 Sonnenstudios den Markt bedienten. Die kaufmännische Unbedarftheit vieler Betreiber von Solarien, sowie häufig mangelnde oder falsche Beratung, vor allem aber die durch fehlinterpretierte Studien forcierte, vehemente Negativpresse, ließen die Sonnenbranche zusammen brechen. Durch die UV-Schutzverordnung, die seit dem 01. Januar 2012 ausnahmslos gesetzlich bindend gilt, wurde den inzwischen nur noch etwa 3.000 Sonnenstudios in Deutschland eine strenge und klare Richtlinie an die Hand gegeben. Münzselbstbedienungssolarien sind unzulässig, einheitliche Hauttypenanalysen nach gesetzlichen Vorgaben sind zwingend und regelmäßig zu wiederholen. Amtlich geprüfte, zertifizierte Schutzbrillen und ein Beratungsgespräch sind weitere Bedingungen für den gewerblichen Betrieb von Sonnenbänken. Vor allem schreibt der Gesetzgeber zwingend geschultes Fachpersonal vor. Die Mitarbeiter müssen von staatlicher Stelle (DAKKS GmbH) durch lizensierte Ausbilder mindestens 12 Stunden geschult werden. Zusätzlich gilt es für die Angestellten eine Prüfung abzulegen. Am allerwichtigsten jedoch ist bei der UV-Schutzverordnung, die in der EU einheitlich Gültigkeit hat, dass Sonnenbänke ebenfalls seit 01. Januar 2012 stark eingeschränkte UV-Emissionen abgeben. Das sogenannte 0,3 Gesetz besagt, dass Sonnenbänke nur noch 30 Milliwatt UV pro qcm abgeben dürfen. Das entspricht dem natürlichen Sonnenlicht mittags um 12.00 Uhr am Äquator. Die UV-Schutzverordnung ist eine sinnvolle, gesetzliche Lösung, um dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, hauttypengerecht und maßvoll die biopositiven Effekte der Sonne zu nutzen ohne sich den durchaus beträchtlichen Gefahren von übermäßiger Besonnung auszusetzen. "Endlich hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass die Verbraucher geschützt werden und den Geschäftemachern der Solarienbranche ein Riegel vorgeschoben wird. Wobei ich international viele engagierte Unternehmer der Sonnenbranche kennenlernen durfte und von den ca. 120.000 Mitarbeitern und Betreibern, die ich weltweit geschult habe, waren die meisten meiner Beobachtung zur Folge engagierte Dienstleister, denen die Gesundheit ihrer Gäste bereits ohne UV-Schutzverordnung am Herzen lag. Ich würde mir jetzt nur noch wünschen, dass sich die Medien dem Thema künstliche Besonnung in Zukunft sachlicher und weniger boulevartesk nähern würden. Im Moment scheint die Berichterstattung sich häufig nicht an Fakten zu orientieren, sondern an Mythen und Sagen aus der Märchenwelt“, so Claudius Fabig, CEO TCB/ Blue Hawaii (www.weltdermoeglichkeiten.de).
Falsche Zahlen und abstruse Verhältnismäßigkeiten
Grundlage seiner Kritik ist der Bericht einer renomierten, süddeutschen Zeitung vom 25. Juli 2012 mit dem Thema: „Krebs aus der Kabine“. Der Autor, ein ausgezeichneter Wirtschaftsjournalist und selber promovierter Mediziner, stellt in seinem Artikel die Gefahr der künstlichen Besonnung dar. So besuchen nach seinen unreflektierten Angaben 14 Mio Deutsche aktiv Sonnenstudios, in denen sich die Gäste zudem einer 15-mal stärkeren Besonnung aussetzen, als in der Mittagssonne am Mittelmeer. Diese Zahlen sorgen für Verwirrung. Insgesamt stehen als Zielgruppe für die Sonnenbranche ca. 44,8 Mio Einwohner zur Verfügung. Ausgehend davon, dass gemäß der UV-Schutzverordnung alle Menschen unter 18 Jahren und die Majorität der Rentner über 65 nicht in diese Zielgruppe fallen. Somit würde gut jeder Dritte zwischen 18 und 65 Jahren aktiv Sonnenstudios nutzen. Die Bestrahlung der Erde am Äquator liegt nach wissenschaftlichen Angaben mittags um 12.00 Uhr beim 1,71-fachen der Bestrahlung in Mitteleuropa. Diese Stärke am Äquator wird gemäß der UV-Schutzverordnung seit 01. Januar 2012 als Grenzwert gesetzlich und verbindlich als Maximum den Betreibern vorgeschrieben. Die Behauptung, dass Gäste sich demnach einer 15-mal stärkeren Besonnung aussetzen, ist schlichtweg falsch. „Als ich 1981 eine Boulevardzeitung eines großen deutschen Verlegers kaufte, zog ich mir die Verärgerung meines Vaters zu. Der Journalist, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und jugendpolitische Sprecher der FDP Berlin, sagte damals: du bist, was du liest. Er empfahl mir als erste Wahl die Süddeutsche Zeitung. Heute - gut 30 Jahre später - muss ich erschüttert feststellen, dass mein Vater mit seiner Empfehlung irrte. Dieser Bericht hat mir deutlich vor Augen geführt, wie machtvoll die Presse ist – und wie machtlos wir Leser sind. Wenn elementarste, einfachste und vor allem nachvollziehbar berechenbare, physikalische Grundsätze mit einem Federstrich ad absurdum geführt werden, wie wird es dann erst um die Glaubwürdigkeit und Substanz weniger leicht nachrechenbarer Publikationen bestellt sein“, so Fabig. Diese Frage ist berechtigt. Ohne exakte Quellenangabe sollten selbst erfahrene Autoren Informationen nicht veröffentlichen. Gerade in einem Bereich, in dem über 25.000 Arbeitsplätze bedroht sind, stellt sich die Frage nach den Interessen und der Lobby, wenn selbst in solch glaubwürdigen Medien der wissenschaftliche Sachverstand scheinbar untergraben wird. „Anders als am Mittelmeer, wo sich alljährlich Millionen Deutsche wochenlang unkontrolliert wortwörtlich die Sonne auf die Haut brennen lassen, wird in den wenigen noch verbliebenen Sonnenstudios Deutschlands vor allem dank der UV-Schutzverordnung und engagierter Betreiber und Mitarbeiter beraten und nicht gebraten. Die Empfehlung, Schuppenflechte und Neurodermitisbehandlungen mit UV den Ärzten zu überlassen, mit dem Hinweis, dass 90% der Ärzte Bestrahlungskabinen dafür hätten, impliziert die Mutmaßung, dass den kommerziellen Interessen von Hautärzten ein höherer Stellenwert beigemessen wird, als journalistischer, sorgfältiger Arbeit und objektiver Berichterstattung im Interesse der Leser. Mit dem, auch durch einige Medien vorangetriebenen Sterben der Sonnenstudios steht den Hautärzten mit Bestrahlungskabinen ein Boom bevor. Den Preis zahlen wir alle mit unseren Krankenversicherungsbeiträgen. Übrig bleibt auch die Frage, ob die Berichte über die Kämpfe in Syrien, die Politik des Irans, des Wachstums des Ozonlochs und anderer, für den Leser nicht immer sofort nachvollziehbarer Nachrichten, mit der gleichen Detailverliebtheit und Sorgfalt zusammengeschrieben wurden“, so Fabig.










