(openPR) In den letzten Jahren wurden vermehrt repräsentative Hochhäuser mit Doppelfassaden errichtet. Diese neue Fassadentechnologie soll den Energiebedarf reduzieren, Schallprobleme minimieren und mittels innovativer Lüftungskonzepte die thermische Behaglichkeit sicherstellen. Nicht alle TGA-Fachingenieure sind ausreichend auf diese Problemstellungen in der Architektur vorbereitet, was auch umgekehrt Gültigkeit hat. Denn die moderne Architektur liefert künftig bereits einen Teil des energetischen Konzeptes mit, wobei die heiz- und gegebenenfalls lüftungstechnischen Anlagen auf reine Bedarfssysteme reduziert werden. Setzt künftig die Zusammenarbeit zwischen Architekt und TGA-Fachplanern frühzeitig genug ein, lassen sich günstige gebäudeklimatische Verhältnisse mittels Multifunktionssystemen und Doppelfassadentechnologie realisieren.
Eine zentrale Klimaanlage kann allerdings nicht durch eine Doppelfassade ersetzt werden, die durch Begriffe wie Klimafassade, atmende Gebäudehülle oder selbstmodulierende Klimahülle zu großen Irritationen geführt hat. In den letzten Jahren haben gerade die Fachleute der Klimabranche eingetretene Pfade des Gewerkedenkens verlassen und arbeiten heute u.a. mit Bauphysikern, Fassadenplanern, IT-Spezialisten und FM-Dienstleistern eng zusammen.
Vorgabe für die erfolgreiche Umsetzung unterschiedlicher Fassadenkonzepte muss stets die Behaglichkeit sein, die mehrere Kriterien voraussetzt. Denn nicht nur auf Temperatur, Feuchte und Raumluftqualität kommt es an, sondern verstärkt auch auf die Raumakustik, Beleuchtung und den Sonnenschutz.
Qualifizierte TGA-Fachplaner sind heute in der Lage, mittels simultaner Modellierung das thermische Gebäudeverhalten im Vorfeld sehr exakt zu ermitteln.
Durch moderne Gebäudesimulationen kann man im Vorfeld auf Planungskonzepte eingehen, die auf einer Optimierung von Architektur, Bautechnologie und gebäudetechnischer Lösungen basieren und somit Planungssicherheit realisieren. Leider ist es zahlreichen Architekten, Fachplanern, aber auch Sonderberatern immer noch nicht bewusst, dass die Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinie vorrangig einzuhalten sind, wenn es sich um eine Arbeitsstätte wie ein Bürogebäude handelt.
Grundsätzlich haben Architekt und Fachplaner die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme zu realisieren. Dabei ist allgemein bekannt und festgelegt, dass DIN-Normen z.B. auch hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben können. Das bedeutet aber nicht, dass die Einhaltung von Normen und Richtlinien unbedingt zur mängelfreien Planung führt. Bleiben diese aufgrund lang zurückliegender Überarbeitung hinter den anerkannten Regeln der Technik, die sich kontinuierlich weiter entwickeln, zurück, entspricht die Planung nicht mehr unbedingt dem Stand der Technik.
Zahlreiche TGA-Fachleute befürchten bereits eine Abkehr von der Luft- und Klimatechnik. Langzeitwarmwetterphasen in zahlreichen repräsentativen Gebäuden mit Doppelfassaden führten in den letzten Jahren auch immer wieder zu gravierenden thermischen Problemen, welche die dort arbeitendenden Menschen stark belasteten und natürlich eine drastische Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit nach sich zog. Dabei stellte sich heraus, dass derartige weit verbreitete Gebäudekonzeptionen ein eklatantes Aufweichen des gültigen Regelwerks der thermischen Behaglichkeit beinhalteten.















