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EUGH Urteil schafft Klarheit für Verbraucher - Darstellung der Preise und Buchungswege wird noch transparenter

19.07.201218:00 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) München, den 19. Juli 2012 (w&p) – Klarheit für die Verbraucher schafft nach Ansicht des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Demnach steht nun endlich fest, dass die EU-Verordnung 1008/2008 nicht nur für Fluggesellschaften, sondern auch für alle Flugvermittler bindend ist.

Die EU-Verordnung besagt, dass die fakultativen Zusatzkosten – diese beinhalten Steuern und Gebühren (auch Service Charges), die bei jeder Flugbuchung anfallen – mit dem Gesamtpreis bereits bei der ersten Angebotsnennung angezeigt werden müssen. Darüber hinaus regelt die Verordnung, dass ein opt-out Verfahren – also eine Vorbelegung in der Buchungsstrecke - im Flugbereich zum Beispiel bei Versicherungen nicht erlaubt ist.

„Wir begrüßen es sehr, dass diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Sinne des Kunden gefallen ist, und Klarheit für die gesamte Online-Reiseindustrie geschaffen wurde“, betont VIR-Vorstand Michael Buller. „Nun müssen alle Anbieter gleichermaßen transparente Buchungswege aufweisen und sämtliche im Endpreis inbegriffenen Leistungen schon bei der ersten Preisanzeige nennen.“

Eine weitere EU-Verordnung, die nun in ein deutsches Gesetz umgewandelt worden ist, startet ab 1. August 2012 und ist Buller zufolge „ein weiterer Meilenstein für verbraucherfreundliche Webseiten“.

„Wir begrüßen alle Verordnungen im Sinne der Verbraucher, die vor Kostenfallen im Internet schützen, und die Preistransparenz auch bei Online-Reisebuchungen stärken“, bekräftigt der VIR-Vorstand.

Die neuen Gesetzesvorgaben ab 1. August 2012 für Internetkäufe sehen vor, in Form eines neuen Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ den kostenpflichten Abschluss einer Online-Buchung eindeutig zu kennzeichnen. Zudem muss in unmittelbarer Nähe, ohne zu Scrollen, das bestellte Produkt inklusive aller weiteren Kosten dargestellt werden.

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