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Baurechtsspezialist wächst weiter

27.06.201218:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Baurechtsspezialist wächst weiter
Herr Motzkus
Herr Motzkus

(openPR) KOENEN RECHTSANWÄLTE: Doppelte Verstärkung für Standort Hannover

Essen, Juni 2012. Neben den Standorten Essen, Münster und Bielefeld ist die Baurechtskanzlei KOENEN RECHTSANWÄLTE seit einem guten halben Jahr auch in Hannover vertreten, der Heimatstadt des Baurechtsspezialisten Dr. Andreas Koenen. Zwischenzeitlich ist der Standort Hannover um zwei weitere erfahrene Baurechtler verstärkt worden: Rechtsanwalt Bernhard Motzkus, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, und Dr. Jörn Bringewat. Beide waren zuvor in ortsansässigen mittelständischen Kanzleien im Bereich des Bau- und Immobilienrechts tätig und werden ihre Erfahrungen nun bei KOENEN RECHTSANWÄLTE einbringen.



Neuzugänge als Reaktion auf gewachsene Nachfrage

„Die Nachfrage nach baurechtlicher Expertise hier in Hannover ist so groß, dass meine Erwartungen noch weit übertroffen worden sind“, so Dr. Koenen. Mit den Neuzugängen wird KOENEN RECHTSANWÄLTE den Standort Hannover jedenfalls nachhaltig stärken können, dies steht jetzt schon fest. So hat Rechtsanwalt Motzkus bereits seit mehr als sechs Jahren ausschließlich im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts öffentliche und private Auftraggeber sowie Auftragnehmer und Architekten/Fachplaner in der Region Hannover-Braunschweig betreut und vertreten. Sein Kollege Dr. Bringewat war demgegenüber von Beginn an in Hannover auch im Bereich des öffentlichen Baurechts tätig und wurde kürzlich mit einer Dissertation aus dem Bereich des Bauplanungsrechts an der hiesigen Universität promoviert.

Konsequente Baurechtsspezialisierung

Die Ursache für den Erfolg der Kanzlei am neuen Standort dürfte in der betonten Spezialisierung liegen, die in dieser Art noch wenig verbreitet ist. Denn: „Von einem Spezialisten dürfen Mandanten viel mehr erwarten als von einem Fachanwalt“, so Dr. Koenen. Er muss deutlich höhere Anforderungen erfüllen als ein Fachanwalt. Unter welchen Voraussetzungen sich ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auch „Baurechtsspezialist“ nennen darf, hat das bundesweit tätige NETZWERK BAUANWÄLTE, dem die Kanzlei von Dr. Koenen als Gründungsmitglied angehört, als neuen Qualitätsmaßstab entwickelt und anlässlich des Baugerichtstages (11./12.05.2012 in Hamm) der Öffentlichkeit vorgestellt (www.nwba.de). Danach gilt Folgendes: Während ein Fachanwalt den Nachweis seiner theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nur einmal, und zwar zur Erlangung seines Titels, erbringen muss und sich fortan auf den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen (10 Stunden pro Jahr) beschränken kann, müssen Baurechtsspezialisten, die sich so nennen wollen, über eine fortwährende einschlägige Berufserfahrung – 500 Fälle innerhalb der jeweils letzten sieben Jahre – verfügen (Fachanwälte nur einmal 80 Fälle in den letzten drei Jahren vor Erlangung des Titels) und gleichzeitig mindestens 30 Stunden pro Jahr an Fortbildungen nachweisen.

Darüber hinaus darf ein Baurechtsspezialist nicht breit gefächert auf mehreren Rechtsgebieten tätig sein; der Anteil baurechtlicher Mandate muss bei mindestens 90 Prozent liegen. Anders ist dies beim Fachanwalt: Den Titel „Fachanwalt“ können Anwälte in drei verschiedenen Rechtsgebieten führen. Dies bedeutet, dass ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zugleich Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht sein kann. Eine nennenswerte Tätigkeit in diesen anderen Bereichen, worauf schon das Führen dieser anderen Fachanwaltstitel hindeuten würde, würde die Bezeichnung „Baurechtsspezialist“ von vornherein ausschließen. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum der Einzug der Baurechtsspezialisten von KOENEN RECHTSANWÄLTE in Hannover sicherlich nicht ohne Wirkung bleiben wird. Dialog mit allen am Bau Beteiligten – am Konferenztisch ebenso wie auf der Baustelle.

Weitere Informationen unter www.bauanwaelte.de

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