(openPR) Neuerung von tourVERS und der HanseMerkur
Der Insolvenzversicherer tourVERS und die HanseMerkur Versicherungsgruppe haben eine gemeinsame Neuerung entwickelt, die die Buchungsabwicklung sowohl für Reiseveranstalter und –büros als auch für Kunden einfacher macht.
Ab dem 15.07.2012 können der Sicherungsschein und die Versicherungspolice für die Reise-Rücktrittsversicherung in einem Dokument ausgegeben werden. Reiseveranstalter, die mit beiden Unternehmen zusammenarbeiten, müssen somit nur noch ein einziges Dokument an die Kunden weitergeben.
Dadurch werden Aufwand und Kosten gespart und die Übersicht für den Kunden verbessert. Für Kunden der HanseMerkur bzw. der tourVERS lohnt sich eine Zusammenarbeit mit der jeweils anderen Versicherung deshalb jetzt besonders.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Die HanseMerkur Reiseversicherung und die tourVERS verbindet eine langjährige Zusammenarbeit.
Seit der Einführung der Insolvenzversicherungspflicht für Reiseveranstalter im Jahr 1994 ist tourVERS einer der führenden Insolvenzversicherer der Touristikbranche. Mit der HanseMerkur, der zweitgrößten Reiseversicherung Deutschlands, steht ihr ein starker Partner zur Seite.
Interessierte können mit dem Geschäftsführer der tourVERS, Michael Wäldle, unter der Telefonnummer 040 – 24428810 Kontakt aufnehmen.
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Rechtzeitig zur ITB in Berlin kommt der Insolvenzversicherer tourVERS mit einer Neuerung auf den Markt. Gemeinsam mit der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat er ein Zertifikat für Reiseveranstalter entwickelt. Diese Auszeichnung „TOP-Reiseveranstalter“ wird nur an Reiseveranstalter mit besonderer wirtschaftlicher und touristischer Qualität verliehen.
„Reiseveranstalter können mit dem Zertifikat gegenüber Kunden und Geschäftspartnern Ihre überdurchschnittliche wirtschaftliche und touristische Leistungsfähigkeit…
In seiner neuesten Studie hat der Kundengeldabsicherer tourVERS die Auswirkungen der Euro-Krise auf die Touristikbranche unter die Lupe genommen. „Seit einigen Wochen ist die Krise in vielen Kundengesprächen ein großes Thema“, erklärt Geschäftsführer Michael Wäldle den Anlass für diese Studie. Hierin beschreibt der Hamburger Versicherer sowohl die allgemeinwirtschaftliche als auch die touristische Situation der betroffenen Länder und zeigen auf, wie Reiseveranstalter sich vor den negativen Auswirkungen schützen können.
Die Studie ist wie ge…
… nur per Telefon übermittelt. Auf eine relativ geringe Anzahlung achten (max. 30% des Gesamtpreises). Die Zahlung erst dann leisten, wenn Sie den Original-Sicherungsschein (bei Veranstaltern) erhalten bzw. den Namen des Anbieters erfahren haben (bei Vermitt-lern). Es muss eindeutig geklärt sein, wer Veranstalter, Vermittler oder Leistungsträger ist.
8. …
… nicht. Die genannten Preise sind Endpreise. Alle geleisteten Zahlungen für Reisen, die über die Finca-Suchmaschine gebucht wurden, sind selbstverständlich mit einem Reisepreis-Sicherungsschein abgesichert.
Auch für die auf der Homepage angebotenen Flüge nach Mallorca gilt: Flugtickets mit Endpreisen ? ohne versteckte Gebühren.
Wem die eigene Recherche …
Bonn, 31. Mai 2012: Seit 1994 besteht in Deutschland die Pflicht zu jeder Pauschalreise auch einen Reisesicherungsschein auszuhändigen. Reisende können Dank dieser Absicherung darauf vertrauen, dass ihre Anzahlungen auch im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters nicht verloren sind. Doch immer wieder tauchen gefälschte Reisesicherungsscheine auf, …
Sunny Cars ändert ab sofort die Stornierungsbedingungen. Damit entstehen sowohl dem Kunden als auch den Reisebüros neue Vorteile. Wer eine Rücktrittsversicherung für 0,50 Euro / Tag (mindestens 3,50 Euro) bei der Buchung eines Autos beim Münchner Mietwagenbroker abschließt, kann jetzt bis zu vier Stunden vor dem Anmietdatum (vorher 24 Stunden) kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Dieser Service bedeutet noch mehr Flexibilität für den Kunden und gibt den Reisebüros ein weiteres gutes Argument für die Vermittlung eines Mietwagens vor Reiseantri…
… zum Reiserecht. Darin enthalten sind zahlreiche Tipps und Erläuterungen zu den Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs und der Vorgehensweise bei seiner Einforderung. Zudem wird über Sicherungsschein und Stornokosten informiert.
21. Mai 2012 – Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein. Doch nicht immer verläuft alles reibungslos. „In …
… aufs Land oder Wellness kombinieren. "Das richtige Paket für Individualisten, ohne auf den Sicherheitsaspekt zu verzichten, denn Kunden bekommen nach Buchung den Reisepreis-Sicherungsschein von lastminute.com," erklärt Jan Oetjen. "Dabei lassen sich übrigens bis zu 30 Prozent gegenüber der Buchung von Einzelleistungen sparen!"
Expertentipp 3: Auf Nummer …
… für den b2b-Reiseversicherungsverkauf, die KAERA im Januar 2008 in den Markt einführte, bietet der Versicherungsmakler jetzt einen Online-Sicherungsschein für selbst veranstaltende Reisebüros und kleinere bis mittelständische Veranstalter an. Der Online-Sicherungsschein beinhaltet zusätzlich automatisch einen kompletten Haftpflichtversicherungsschutz …
… Projekt nebenherlaufen lassen. "Wir wollen einfach mehr Transparanz in der Reisebranche haben. Manche Kunden wissen garnicht was Lastminute eigentlich bedeutet oder was ein Sicherungsschein ist. Viele Verbraucher buchen eine Reise, ohne zu wissen worauf sie sich einlassen. Kurze Umstiegszeiten, kurzer Aufenthalt, manche Reiseangebote sind einfach von …
Reiseveranstalter müssen einem Kunden bei Anzahlungen auf den Gesamtpreis einer Reise zwingend einen Sicherungsschein ausstellen. Unterlässt er dies, handelt er gesetzeswidrig. Diese Rechtsposition bestätigte jetzt das Landgericht Köln ohne mündliche Verhandlung. Gegen einen Reiseveranstalter, der einer Kundin trotz der Anzahlung von 30 Prozent auf den …
Für eine Reise kann sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfehlen. Allerdings muss der Versicherte sich dann auch an die Regeln aus dem Versicherungsvertrag halten.
Wie dramatisch das auch im Falle eines Todes eines Mitreisenden sein kann, musste nun eine Reisende aus München erfahren.
Im Jahr 2013 buchte ein Ehepaar eine Reise im Sommer 2014 für mehrere tausend Euro. Am 30. April 2014 beantragte die Ehefrau den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einer Versicherung für sich und ihren Ehemann plus zwei weitere P…
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