(openPR) Am Dienstag, den 17. Mai 2012 fand in Washington vor der us-amerikanischen Steuerbehörde IRS die letzte Anhörung zu den Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung von FACTA statt. Die Abkürzung steht für ein Gesetz, das von Finanzdienstleistern im Ausland, also etwa von Banken, Fonds, Brokern oder gewissen Versicherern, verlangt, dass sie dem IRS detailliert Auskunft über ihre US-Kunden geben. Tun sie dies nicht, werden ihre Erlöse aus US-Wertschriften mit einer Strafsteuer von 30% belegt.
Aufwand unverhältnismässig
Die Branchen-Vertreter aus vielen Ländern inklusive der EU kritisieren nach wie vor die Gesetzesvorlage. Finanzdienstleister fühlen sich aufgrund der kostspieligen Regulierungen nicht motiviert, diese in ihren Unternehmen zum 1.1.2013 umzusetzen. Die sechs anwesenden IRS-Experten hörten sich die Voten während gut vier Stunden geduldig an, ohne darauf zu reagieren. Die schon vorgestellten FATCA-Ausführungsregeln sollen bis im August endgültig ausgearbeitet werden. Doch dann drängt die Zeit für die Finanzdienstleister zum 1.1.2013 vorbereitet zu sein.
Vorbereitung auf FATCA
Baluna entwickelte einen FATCA-Vorbereitungsworkshop, um im Anschluss die wichtigsten Klärungs- und Handlungspunkte ermittelt zu haben. Dazu gehören Handlungsalternativen, eine Abschätzung der Komplexität, Machbarkeitsstudie, Planung, Meilensteine und eine Erarbeitung einer Entscheidungsbasis.
Weitere Informationen zum Baluna-FATCA-Workshop erhalten Sie unter www.baluna.de/FATCA.








