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Wer nicht befördert wird, hat Anspruch auf Schadenersatz

06.10.200508:33 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Seit dem 11. Februar 2004 ist die „EU-Verordnung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung oder großer Verspätung“ (EU Nr. 261/2004) in Kraft.

Die großen Fluggesellschaften sind trotz der EU-Verordnung und der gestärkten Fluggastrechte nicht von einer Entschädigungswelle überrollt worden. Wie sieht die Realität tatsächlich aus?



Bis zum heutigen Zeitpunkt hat es noch keine Marktuntersuchung bezüglich der Bekanntheit und Umsetzung dieser EU-Verordnung gegeben. Hierzu hat die connAction eG gemeinsam mit den Studenten der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn, Studienrichtung Tourismuswirtschaft, eine Marktstudie erarbeitet.

Die Fragebögen wurden im Juni 2005 an 935 deutsche Unternehmen versandt. Die erreichten Ergebnisse sind sicher interessant..

Die erste Frage lautete: Waren Mitarbeiter Ihres Unternehmens seit Mitte Februar 2004 von nicht planmäßigen Flugbeförderungen auf einer Ihrer Flugreisen betroffen?

79,37 % der befragten Unternehmen waren von nicht planmäßigen Flugbeförderungen betroffen.
Davon haben 76,19 % Verspätungen in Kauf nehmen müssen. 38,10 % waren von Annullierungen betroffen. 22,22 % wurden aufgrund von Überbuchungen nicht befördert.

Ausgleichszahlungen wurden 28,57 % der befragten Betroffenen angeboten, die zu 90% gewährt wurden.
71,43 % erhielten kein Angebot zur Ausgleichszahlung.
Daraus lässt sich ableiten, dass nicht einmal ein Drittel der Fluggesellschaften eine Ausgleichszahlung anbieten.

Eine Erstattung der Flugscheinkosten wurde 8 von 34 Unternehmen angeboten.
All denjenigen wurde die Erstattung auch gewährt.

65,52 % der Unternehmen wurden keine Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotel oder Transfer angeboten.

Aus der Auswertung der vorliegenden Marktstudie geht hervor, dass der
Bekanntheitsgrad der Verordnung nicht ausreichend hoch ist. Viele Unternehmen sind sich folglich der Ansprüche, die sie erheben können, nicht bewusst (vgl. EU Verordnung Nr. 261/2004). Finanzielle Entschädigungen, anderweitige Transportleistungen, Beherbergungsleistungen, Verpflegung sowie die Bereitstellung
von Kommunikationsmitteln werden demnach nicht eingefordert. Bisher werden hohe Einsparpotentiale/Kostenerstattungen nicht genutzt.
Da bei einem hohen Flugvolumen die Wahrscheinlichkeit einer nicht planmäßigen Beförderung steigt, entgehen den Unternehmen ggf. hohe finanzielle Ansprüche.
Wenn die verantwortlichen Mitarbeiter und auch die Reisenden intensiver über ihre Rechte durch die neue Verordnung bescheid wüssten, könnten diverse Kosten eingespart bzw. erstattet werden. Beispielsweise würden die Unternehmen nicht mehr selbst für die nicht planmäßige Übernachtung am Flughafen aufkommen.
Seitens der Fluggesellschaften ergibt sich aufgrund von Unwissenheit der Reisenden bis zum jetzigen Zeitpunkt nur eine geringe Kostenbelastung.

Die Studie steht unter http://www.connaction.de/Frames/f_grm_new.html zum Download zur Verfügung.

***

Die connAction eG (eingetragene Genossenschaft) ist ein Zusammenschluss von Beratern, Trainern und IT-Experten, deren Schwerpunkt im Bereich des Tourismus und des Travel Management liegt.
Durch ihre Mitglieder ist die Genossenschaft bundesweit vertreten und bündelt ein weitgefächertes spezifisches Wissen im Interesse des Kunden.
Herr Dipl.-Kfm. Klaus Gerth, Vorstand der connAction eG, unterrichtet unter anderem an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn im Bereich des Tourismus- und Geschäftsreisemanagement.
Durch die connaction eG wird auch die Akademie für Geschäftsreisemanagement betrieben.

Kontaktinformationen:
ConnAction eG
Bundesstraße 30
20146 Hamburg

Herr Klaus Gerth (Vorstand)
Tel. +49 (7062) 936763

Herr Detlef Meyer (Vorstand)
Tel. +49(30)81867887
E-Mail: E-Mail
www.connaction.de

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