(openPR) Wer in der Nähe von Altglascontainern wohnt, muss den Lärm, den der Einwurf von Flaschen verursacht, hinnehmen. Jedenfalls kann er nicht von der Gemeinde verlangen, dass die Recycling-Behälter entfernt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz hervor. Der klagende Nachbar hatte sich zudem über den an den Behältern angebrachten Hinweis auf die Einwurfzeiten beklagt. Dieser sei viel zu lasch, weil zu freundlich formuliert. Die Verwaltungsrichter sahen das anders: Ob die Gemeinde freundlich oder streng formuliere, sei ihre Angelegenheit. Entscheidend sei, dass ein Hinweis auf die Einwurfzeiten angebracht sei (Az: 8 A 10357/10).
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