(openPR) Lüftungsanlagen können, wie alle vertikalen und horizontalen Leitungen im Gebäude, eine sicherheitsrelevante Gefahrenquelle darstellen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei Lüftungsanlagen in gewerbsmäßig genutzten Küchen, da hier fetthaltige Luft in nicht unerheblicher Menge transportiert wird.
Hier ist nicht nur die Gefährdung durch die Übertragung eines Schadenfeuers in andere Brandabschnitte gegeben. Auch die Brandausbruchsmöglichkeit durch Aerosole und das in der Luftleitung und deren Komponenten anhaftende Aerosolat sind von sicherheitsrelevanter Bedeutung. Die Fettbrandgefahr einer Dunstabzugsanlage kann der Rußbrandgefahr eines Schornsteines zumindest gleichgesetzt werden. Die Küchenabluftkanäle müssen also regelmäßig gereinigt werden.
Die Entzündungstemperatur alter Fette kann je nach Alter und Beschaffenheit bei unter 200° C, die von Ruß bei ca. bei 700° C liegen. Nicht normgerecht errichtete und nicht wiederkehrend überprüfte "Dunstabzugsanlagen" sind Gefahrenpotentiale, die durch eine Küchenabluftreinigung vermieden werden können. Darüber hinaus können sie ihre Aufgabe, den raumhygienisch erforderlichen Luftwechsel und den Abtransport der aerosolhaltigen Luft und den Brandschutz des Gebäudes zu gewährleisten, nicht erfüllen.





