(openPR) "Ein einwilligungsfähiger volljähriger Patient hat das Recht, die Dialyse zu beenden, auch wenn dies nicht der fachlichen Empfehlung des behandelnden Arztes oder dem Erkenntnisstand der Medizin entspricht." Mit diesem ethischen und juristischen Postulat akzentuiert Professorin Dr. Susanne Kuhlmann (Berlin) das Primat des Patientenrechts in der Dialyse.
Anderseits betont die Nephrologin in ihrem Beitrag zum VI. Intensivkurs Nieren- und Hochdruckkrankheiten: "Der Arzt muss sich von der Einwilligungsfähigkeit des Patienten überzeugen sowie von der Freiwilligkeit der Entscheidung. Er muss sicherstellen, dass der Patient optimal informiert ist und die medizinischen Zusammenhänge versteht. Er muss zunächst auch mit allen Mitteln versuchen, den Abbruch der Dialyse abzuwenden, insbesondere je jünger der Patient, je besser die Prognose und je höher die Lebenserwartung ist. Ansonsten verletzt der behandelnde Arzt die therapeutische Aufklärungspflicht und macht sich damit eines Behandlungsfehlers schuldig.
Des Weiteren ist das Therapieregime erneut zu überprüfen, keinesfalls dürfen behebbare Symptome und Beschwerden die Entscheidung zum Abbruch der Dialyse herbeiführen. Der Arzt sollte sorgfältigst und umfassend aufklären, Angehörige und ein erweitertes Team mit einbeziehen, die Einwilligungsfähigkeit in zusätzlichen neurologisch-psychiatrischen Konsilen absichern, eine schriftliche Erklärung des Patienten einholen, den Vorgang ausführlich dokumentieren und ggfs. bezeugen lassen...
Bei nicht mehr einwilligungsfähigen Erwachsenen sollte der Ablauf ebenfalls prozessual im Sinne des Shared Decision Making verlaufen; nur ist jetzt der Partner des Arztes im Entscheidungsfindungsprozess nicht mehr der Patient selbst, sondern dessen gesetzlicher Vertreter..."
Akademie Niere (Hrsg.): VI. Intensivkurs Nieren- und Hochdruckkrankheiten. Pabst, Lengerich/Berlin/Wien, 532 Seiten, ISBN 978-3-89967-709-6