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Gestaltung von Versicherungsverträgen

(openPR) Pressemitteilung 12.03.2012
Hilfestellung tut not, sonst sind die Fehler, die bei der Gestaltung von Versicherungsverträgen ge –macht werden, nicht aufzuhalten, und in der Rentenphase meist nicht mehr zu korrigieren. Das ist eine wichtige Erkenntnis, die der Versicherungsmakler Helmut Jäger aus seiner täglichen Arbeit zieht.


Die Verbraucher sind durch das fehlende Grundwissen nicht in der Lage, eine Beurteilung über die angebotenen Lösungen abzugeben. Die Hoffnung, dass über eine Vertrauensebene solche Fehler zu vermeiden sind, stellt sich als Trugschluss heraus.
Würden die Grundsätze einer risikogerechten Beratung verwendet, könnte es nicht zu einer so großen Anzahl von Fehlinformationen und auch Fehlberatungen kommen, so die Feststellung von Helmut Jäger. Die Versicherungsnehmer haben in ihren Verträgen eine große Anzahl von Leistungs- Merkmalen, die man schon als fatal beschreiben muss, wenn man nicht in den oft benutzten Ausdruck wie „Sprengsatz“ verfallen will.
Die Diskussionen, die die ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Blüm und Riester, zuletzt bei Sandra Maischberger, führen, spiegeln nicht die Fragestellungen wieder, die die Verbraucher betref- fen. Auch der Hinweis von Walter Riester und der Vertreterin der Verbraucherberatung, sich umfass- end zu informieren, trifft nicht den Kern der Problemstellung. Die Diskussionen der Altminister können niemandem helfen, sie sind absolut unnötig, um es freundlich auszudrücken. Sie haben noch nicht mal mehr einen Unterhaltungswert.
Wenn man diesen Ausführungen folgen will, kommt man zu dem Schluss, dass der Verbraucher ein Oberfachmann und Spezialist in den anstehenden Fragestellungen sein muss, um eine für sich richtige Entscheidung zu treffen.
Der Verbraucher kann diese Anforderungen nicht erfüllen, deshalb haben wir eine Hilfestellung erarbeitet, so die Ausführungen von Helmut Jäger, die auf einfache Art und Weise angewendet werden kann. Mit dem Titel „Gestaltung von Versicherungsverträgen“ kann ein Report kostenfrei unter- www.jaeger-versicherungsmakler.de – angefordert werden. Dieses Buch ist als Hilfestellung für den Verbraucher konzipiert, damit er ohne großen Aufwand als kompetenter Gesprächspartner dem Verkäufer von Versicherungsprodukten gegenübertreten kann. Es ist unser Ziel, die Verbraucher zu stärken. Das Sachverwalter Urteil des BGH vom 22.05.1985 (Az.: IVa ZR 190/83) stellt den Versicherungsmakler auf die Seite seiner Mandanten, wie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Es besteht Handlungs- und Informationsbedarf, wenn wir feststellen, dass der überwiegende Teil der uns zur Prüfung vorgelegten Rentenversicherungsverträge mit einer Rentengarantiezeit von 5 bis 10 Jahren vereinbart werden. Wenn diese Verträge in die Rentenphase kommen, gibt es für die Hinterbliebenen keine Leistungen mehr, wenn der Todesfall bei Eintritt in die Rentenphase mit 65 nach dem 75. Lebensjahr eintritt. Die befragten Versicherungsnehmer hatten noch nicht mal den Ansatz von Kenntnis zu diesem wichtigen Thema.
Mit Einführung der Riesterrente ist die Verlagerung auf ein Deckungsstockverfahren auf privater Ebene politisch gewollt und umgesetzt worden. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung war und ist klar, dass im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung eine klare und einfache Regelung besteht. Bei der Verlagerung auf die private Ebene muss der Verbraucher alle Möglichkeiten bedenken, um dann eine richtige und gute Entscheidung für sich zu treffen. Wie soll ein Bürger dieses Landes wissen, in welche Richtung er gehen soll, wenn die ehemaligen Minister und der Schaffer dieses Produktes keine Einigung erzielen können ?
Der Markt bietet Lösungen, man muss nur wissen, wie und wo. 30 Jahre Rentengarantiezeiten bei fast identischen Rentenleistungen, bedeuten 20 Jahre mehr garantierte Rente, so in dem vom Fachmann Helmut Jäger überprüftem Fall. Vorsicht bei den Begriffen im Versicherungsvertrag. Nicht alles, was lebenslang heißt, ist auch lebenslang, ganz bestimmt nicht für die Hinterbliebenen. Das Risiko alt zu werden wird immer größer, deshalb ist es wichtig, hier umfangreich aufzuklären. Das Thema kann nicht stark genug auf die Agenda gesetzt werden, da es einen nicht unwesentlichen Teil von Anbietern gibt, die diese Rentengarantiezeiten auf maximale 20 Jahre begrenzen. Alt werden wird dann zu einem echten Lebensrisiko.
Da nur Wissen helfen kann, und wir auf der Seite des Versicherungsnehmers stehen, liegt es auf der Hand, dass wir uns für die Belange des Versicherungsnehmers einsetzen, so Helmut Jäger.

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