(openPR) Bachelorabschluss in Krankenhaushygiene: fragwürdiges Studium ohne wirkliche Berufsperspektive
Die Ausbreitung multiresistenter Keime bei medizinischen Behandlungen ist besorgniserregend und führt zu längeren Liegezeiten, langem Leiden und zum Tod von Patienten. Der Stellenwert der Krankenhaushygiene für die Patientenversorgung ist deutlich gestiegen. Im vergangenen Jahr wurde daher das Infektionsschutzgesetz (IfSG) novelliert, und in den Bundesländern wurden Krankenhaushygieneverordnungen verabschiedet. Leiter von medizinischen Einrichtungen sind dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Übertragung von Infektionserregern innerhalb medizinischer Einrichtungen zu vermeiden. Jede Klinik muss Hygienepersonal mit geeigneter Qualifikation in ausreichendem Umfang vorhalten. Vor diesem Hintergrund bietet die Technische Hochschule Mittelhessen ab dem kommenden Wintersemester einen neuen Studiengang an, bei dem über drei Jahre Bachelors für Krankenhaushygiene ausgebildet werden. Begründung für die Einrichtung des Studiengangs: Die Hygieneverordnungen der Länder, die nach Angaben der Fachhochschule die Einstellung von Hygieneingenieuren in Krankenhäusern vorschreiben würden. Somit ergäben sich beste Berufsaussichten. Die Bachelor-Absolventen für Krankenhaushygiene der Technischen Hochschule Mittelhessen werden aber entgegen der Darstellung der Hochschule keinesfalls zur Tätigkeit als Krankenhaushygieniker/in qualifiziert sein, da sie den auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verbindlichen personellen Anforderungen nicht entsprechen.
Die Krankenhaushygiene ist laut der auf gesetzlicher Grundlage zuständigen Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut eine ärztliche Aufgabe. Unhaltbare Arbeitsmarkt-Erwartungen ohne rechtliche Grundlage dürfen bei jungen Studierenden nicht geweckt werden. Ebenso muss ausgeschlossen werden, dass klinisch unerfahrenes Hygiene-Personal eine Gefährdung für Patienten in den Kliniken darstellt. Darauf weisen die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. (DGHM), die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI) und der Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI) gemeinsam hin.
Die KRINKO beim Robert Koch-Institut hat die personelle Zuständigkeit in der rechtlich verbindlichen Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ definiert (Bundesgesundheitsblatt 2009; 52: 951-962). Die Krankenhaushygiene ist eine ärztliche Aufgabe. Primär fällt sie in die Fachgebiete Hygiene und Umweltmedizin bzw. Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie. Nach dem neuen Konzept der Bundesärztekammer können sich auch Fachärzte/innen anderer klinischer Fachgebiete wie z.B. Internistische Infektiologen/innen durch eine struktrierte curriculare Fortbildung, eine zweijährige Praxisphase unter fachärztlicher Mentorenschaft (Hygiene oder Mikrobiologie) und abschließende Prüfung bei der Landesärztekammer qualifizieren. Für die ärztlichen Aufgaben in der Krankenhaushygiene ist die Zuarbeit durch Hygienefachkräfte, medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten/innen und gegebenenfalls Ingenieure/innen für technische Hygiene wesentlich. Aufgrund der komplexen klinischen Fragestellungen sind die ärztlichen Krankenhaushygieniker/innen vor Ort unverzichtbar. Nur dadurch kann erreicht werden, dass die Maßnahmen der Infektionsprävention für alle am Patienten tätigen Personen – Arzt wie Pflegekraft – tägliche Selbstverständlichkeiten werden und bleiben. Infolge der gestiegenen gesetzlichen Anforderungen besteht aktuell ein starker Mangel an geeigneten Fachärzten/innen, den das neue Fortbildungskonzept der Bundesärztekammer adressiert.