(openPR) Bad Oeynhausen, 1. März 2012 – Der Vorstand der Balda AG hat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat die Rechtsanwaltssozietät Hengeler Mueller, Düsseldorf, mit einer freiwilligen Sonderprüfung von Geschäftsvorgängen aus dem vergangenen Jahr beauftragt. Damit wurde eine entsprechende Ankündigung auf der außerordentlichen Hauptversammlung des Kunststoffverarbeiters am 8. Februar dieses Jahres umgesetzt.
Die freiwillige Sonderprüfung soll klären, ob Organmitgliedern der Balda AG im Zusammenhang mit Bemühungen zum Verkauf von Aktien des chinesischen Touchscreen-Herstellers TPK Holding Co., Ltd. im Jahr 2011 ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, durch das der Balda AG ein Schaden entstanden ist. Über den Status der Prüfung soll der ordentlichen Hauptversammlung der Balda AG am 11. Mai 2012 berichtet werden.
Der US-amerikanische Hedge Fund Octavian Special Master Fund L.P., der einen Stimmrechtsanteil von 5,22 % an der Balda AG gemeldet hat, erhob im Zusammenhang mit den Verkaufsbemühungen Vorwürfe gegen den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die auf Begehren von Octavian einberufene außerordentliche Hauptversammlung am 8. Februar 2012 bestätigte jedoch alle Aufsichtsratsmitglieder mit deutlicher Mehrheit in ihren Ämtern.
Dominik Müser, Vorstandsvorsitzender der Balda AG: „Die freiwillige Sonderprüfung ist notwendig, um Klarheit über die Vorgänge des Jahres 2011 herzustellen und um im Interesse unseres Unternehmens die Zeit der Mutmaßungen zu beenden.“












