(openPR) Fürstenfeldbruck, 28.02.2012. Eine Nachbars Lärmbeschwerde führte zum Politikum. Kiddi-Car fahre auf Gemeinbedarfsfläche, die für eine gewerbliche Nutzung rechtlich nicht zugelassen sei und das nun immerhin schon seit über 14 Jahren. Planungs- und Bauausschuss tagte, Beschwerdeführer bestand auf bestehendes Recht und man einigte sich auf einen Kompromiss: Kiddi-Car geht weiter!
In Bayern ist das Kinderverkehrstraining auf Quads und in benzinbetriebenen Kinderautos einmalig und wahrlich eine Attraktion. Kiddi-Car wird von Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren begeistert angenommen.
Doch gerade diese „Attraktion“ war in den letzten Wochen gefährdet, und somit auch die Existenz des Familienbetriebes Kiddi-Car: Überwiege etwa das kommerzielle Interesse der von der Stadt zugelassenen und genehmigten Nutzung des Platzes als Jugendverkehrsschule?
Bei www.kiddi-car.de erfolgt die Verkehrserziehung anders als beim klassischen Fahrradführerschein. Gefahren wird auf benzinbetriebenen Mini-Fahrzeugen. Kiddi-Car bietet nicht nur Geburtstagsfeiern für Kinder an, sondern auch Gruppenveranstaltungen, wie z.B. Schulausflüge und Ferienprogramme. Zudem sind die Öffnungszeiten des Betriebes familienorientiert: Kiddi-Car hat am Wochenende als auch in den Ferien geöffnet.
Kiddi-Car nur als spaßiger Event? Nein, trotz Spaß kommt auf dem Verkehrsübungsplatz die Verkehrserziehung nicht zu kurz. Die Bedeutung der Verkehrsschilder wird noch vor den Fahrten spielerisch geübt, während der Fahrten selbst werden die Kinder vom Kiddi-Car-Team auf Fehler aufmerksam gemacht, auf einem Kindergeburtstag schaut man sich gemeinsam einen Film zum Thema „Verkehrssicherheit für Kinder“ an, und wer den Trainingsparcours mit einer Go Kartbahn verwechselt, wird freundlich aber bestimmt auf seine Fehler aufmerksam gemacht und bekommt den Sinn der Verkehrszeichen nochmals erklärt.
Dass Kinderveranstaltungen nicht still und leise über die Bühne gehen ist normal. Allerdings wurde das Outdoor-Training jetzt einem neu zugezogenen Bewohner zu viel: Er beschwerte sich über den Lärm der Kinderautos. Und erst jetzt, nach über 14 Jahren, stellte sich heraus, dass das Grundstück, das an Kiddi-Car von der Stadt Fürstenfeldbruck vermietet wurde, als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen und damit für eine „gewerbliche Nutzung“ nicht vorgesehen war. Die Stadt Fürstenfeldbruck kündigte zunächst den Vertrag. Räumte jedoch gleichzeitig ein, dass ein Vertrag der Duldung abgeschlossen werden könne, vorausgesetzt, dass der Beschwerdeführer sich mit Kiddi-Car einige.
Ein von Kiddi-Car in Auftrag gegebenes Lärmschutzgutachten ergab, dass alle Messwerte im Rahmen der gesetzlich vorgeschrieben Wert liegen. Lediglich an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 15 Uhr wurden die Werte aufgrund geringerer Referenzwerte um ca. 1,6 dB überschritten. Ein Differenzwert, der ca. dem 20stel eines Blätterraschelns entspricht.
Trotzdem zeigte Kiddi-Car für die Lärmbeschwerde des Nachbarn Verständnis: Man erklärte sich bereit, bis ca. Mitte 2013 auf geräuscharme Elektrofahrzeuge umzustellen. Die Stadtverwaltung Fürstenfeldbruck befürwortet ein Weitergehen des Familienbetriebes und letztendlich lenkte auch der Anwohner ein.
Kiddi-Car geht weiter!
Für weiterführende Presseinformationen wenden Sie sich bitte an Tanja Borsetzky,













