ELMEG erfüllt berechtigte
Gewährleistungsansprüche
(openPR) ELMEG erfüllt berechtigte Gewährleistungsansprüche
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Peine, 25.08.2003 — Nichts spricht dagegen, das Geschäft mit ELMEG-Produkten unvermindert fortzusetzen. Auch in der aktuellen Unternehmenssituation erfüllt ELMEG alle berechtigten Gewährleistungsansprüche. Alle Erfordernisse der sogenannten Rückwärtslogistik wie Reperatur und Austausch erfolgen uneingeschränkt nach den bekannten und bewährten Verfahren.
Über das Unternehmen
Da im Gewährleistungsfall die Kette Kunde - Händler - Distributor/Großhändler - Hersteller unverändert gilt, schließt ELMEG aktuell mit den direkten Geschäftspartnern – Distributoren/Großhändlern – eine zusätzliche Vereinbarung, um über das Übliche hinaus auch in der aktuellen Unternehmenssituation zweifelsfrei die Gewährung berechtigter Gewährleistungsansprüche sicherzustellen. Diese Vereinbarungen werden auch von dem vorläufigen Insolvenzverwalter getragen und gezeichnet. Hierzu wurde ein spezielles Treuhand-Konto eingerichtet.
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