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Halbzeit bei der Aufhebung des Freihafens Hamburg – AEB GmbH berät

07.02.201210:27 UhrLogistik & Transport
Bild: Halbzeit bei der Aufhebung des Freihafens Hamburg – AEB GmbH berät
Freihafen Hamburg
Freihafen Hamburg

(openPR) •Gesetz zur Aufhebung des Hamburger Freihafens tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft
• Auswirkungen auf Logistik- und Geschäftsprozesse von betroffenen Firmen und Lösungen

23 Prozent des Hamburger Hafens sind derzeit als Freihafenfläche von Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer ausgenommen. Doch das wird sich bald ändern: wenn am 1. Januar 2013 die vor einem Jahr beschlossene Aufhebung des Hamburger Freihafens in Kraft tritt, müssen alle Waren, die im Hamburger Hafen ankommen, innerhalb von 45 Tagen ihrer Verwendung zugeführt oder wahlweise in ein Zolllagerverfahren überführt werden. Unternehmen, die über den Hamburger Hafen importieren, sollten beizeiten ihre Logistik- und Geschäftsprozesse überdenken, rät das Stuttgarter Softwarehaus AEB GmbH.



Bis 2013 ist der Freihafen Hamburg eine Art öffentliches Zolllager mit unbegrenzter Lagerdauer – die ausgeladenen Waren unterliegen lediglich einer Gestellungspflicht. Mit der Umwandlung in den Seezollhafen ergeben sich erhebliche Veränderungen bezüglich der Zollabfertigung. Kleinere Unternehmen werden daher unter Umständen die Dienstleistungen eines Spediteurs in Anspruch nehmen. Oder sie behalten die eigene Kontrolle und gehen zu einem Softwarehaus. Die AEB GmbH kann z.B. die Kommunikation mit dem Zoll übernehmen und bietet daher einen XPRESS-Zugang zu ATLAS, dem elektronischen Zollverfahren. Die zertifizierte AEB-Softwarelösung EINFUHR||XPRESS ermöglicht es, Einfuhrprozesse bequem zu überwachen - bei voller Kostenkontrolle.

Größere Unternehmen mit eigenen Zollprozessen im Unternehmen sollten vor der Aufhebung des Feihafens über ein Insourcing nachdenken. ASSIST4 Customs Management der AEB beinhaltet Verfahren, mit denen sich Zollabgaben sparen lassen: Zolllager C, D und E, aktive Veredelung, passive Veredelung und Umwandlungsverfahren. Eingebettet in den logistischen Prozess steuert ASSIST4 Warenströme so, dass sich Verwaltungsaufwand und Zollabgaben in Grenzen halten.

Wer bisher über den Freihafen Hamburg importiert, sollte sich auf jeden Fall informieren. Interessierte können auf der Webseite der AEB ausrechnen, welches Potenzial ein Zolllager für sie bereit hält: http://www.aeb.de/de/assist4/customs-management/zolllager-potenzialrechner.php. Die AEB steht selbstverständlich für Einzelgespräche bereit. Denn wer rechtzeitig handelt, kann auch 2013 auf eine optimierte Zoll- und Logistiklösung vertrauen.

Weitere Informationen zum Freihafen Hamburg
Bundesgesetzesblatt Teil I Nr. 3, S. 50 vom 27. Januar 2011: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id='bgbl111s0050.pdf'%5D

Förderung von Unternehmen in Hamburg:
http://www.hk24.de/linkableblob/1433308/.3./data/Weiterbildungsbonus_Zoll_Landschaft_2013-data.pdf

Zolllager-Potenzialrechner
http://www.aeb.de/de/assist4/customs-management/zolllager-potenzialrechner.php

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