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eDarling erwirkt einstweilige Verfügung gegen Unister

03.01.201216:20 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes

(openPR) Berlin, 02.01.2012 – Die Affinitas GmbH, Betreiberin der Online-Partnervermittlung www.edarling.de, hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung wegen Täuschung gegen die Unister GmbH, Betreiberin von Partnersuche.de, erwirkt.

Der Antrag der Affinitas GmbH bezog sich auf den Vorwurf, dass die Unister GmbH von Mitarbeitern systematisch Nachrichten angeblicher, tatsächlich aber fiktiver „Mitglieder“ verfassen und an die Nutzer von partnersuche.de versenden ließ und ihren (realen) Mitgliedern damit vortäuschte, ein anderes Mitglied würde mit ihnen Kontakt aufnehmen. Dieser Sichtweise folgte das Landgericht Berlin.

Affinitas-Gründer und Geschäftsführer Lukas Brosseder erklärt dazu: „Eine möglichst große Anzahl von aktiven Mitgliedern, die untereinander Nachrichten austauschen, ist für den Nutzwert durch den Kunden und damit auch für den wirtschaftlichen Erfolg von Partnerbörsen entscheidend. Ein Anbieter, der falsche Profile systematisch einsetzt und von diesen sogar Nachrichten verschickt, täuscht seinen Kunden nicht real vorhandene Flirt-Chancen vor und ködert ihn damit. Wir schöpfen in solchen Verdachtsfällen die Möglichkeiten, die uns das Wettbewerbsrecht zur Verfügung stellt voll aus. Eine strafrechtliche Überprüfung unseres Vorwurfs durch die zuständige Staatsanwaltschaft würden wir begrüßen.“

Im Verfahren führte die Affinitas GmbH in einem unabhängigen zweiten Punkt außerdem an, dass Partnersuche.de mit dem Test-Ergebnis „sehr gut“ bzw. dem Siegel der Seite Verbraucherschutz.de wirbt. Dadurch werde beim Verbraucher der Anschein eines unabhängigen und objektiven Prüfverfahrens erweckt, was tatsächlich nicht der Fall war. Der Unister GmbH war bereits im Juni 2011 in einem ähnlichen Verfahren vom Landgericht München I die Werbung mit dem Gütesiegel „Holidaytest“ untersagt worden.

Die einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht ohne mündliche Verhandlung erlassen, obwohl dem Gericht eine schriftliche Stellungnahme der Unister GmbH vorlag. Es sind noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich. Das vom Gericht erlassene Verbot muss von der Unister GmbH aber seit Ende Dezember 2011 beachtet werden. Bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin droht der Unister GmbH ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

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