(openPR) Hausbesitzer in NRW sind verpflichtet, ihre Abwasserleitungen, die vor 1990 errichtet wurden, auf Dichtheit überprüfen zu lassen.
Allein in NRW sind Hausanschlussleitungen von 3,7 Mio. Wohngebäuden betroffen.
Damit ist sicher, dass zukünftig eine Flut von Aufträgen auf diejenigen Unternehmen zu kommt, die in der Lage sind und die Berechtigung haben, die Dichtheitsprüfung nach § 61 a Landeswassergesetz durchzuführen. Um als Unternehmer die entsprechende Zulassung zu erlangen, muss zunächst ein Lehrgang besucht werden. Nach bestandener Prüfung gibt es auf Antrag den begehrten Eintrag in die Landesliste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verkehrsschutz NRW.
Die Nachfrage der Unternehmer in Punkto „Dichtheits“-Schulungen ist nach wie vor ungebrochen. Vor dem Hintergrund steigender Nachfrage hat die BZB Akademie die praktischen Schulungsbedingungen rationalisiert, das Verfahren vereinfacht und damit den Lehrgang optimiert:
Dazu wurde eine Halle mit dauerhaft verlegter Referenzkanalisation und entsprechenden Prüfstrecken ausgestattet. Auch ist hier ausreichend Platz, um die Fahrzeuge mit entsprechenden Messausrüstungen in witterungsunabhängiger Umgebung einsetzen zu können.
Durch das neue Rohrnetz ist sicher gestellt, dass auch sehr kurzfristig Lehrgänge mit den geforderten praktischen Übungen durchgeführt werden können oder sich auch andere Schulungsträger das BZB Krefeld für ihre Schulungszwecke nutzen können. Bisher musste das Kanalnetz sehr aufwändig für jede einzelne Schulung neu verlegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
http://bzb.de/weiterbildung/weiterbildungsuebersicht/fb_kanal/sdi













