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Bootskriminalität zunehmend

Bild: Bootskriminalität zunehmend

(openPR) NEUBACHER wurde in den letzten Jahren durch die anhaltend hohe und stetig steigende Anzahl von Fällen in der Bootskriminalität schwer gebeutelt. Besonders betroffen waren wir von den zunehmenden Zahlen an Diebstählen von Außenbordmotoren und Z-Antrieben. Aber auch ganze Boote sind von ihren Liegeplätzen verschwunden, die über uns versichert waren. Darum hier unser Rat:

1. Sichern Sie Ihr Boot und Ihren Außenborder zusätzlich, z.B. mit Ketten, Schlössern, Alarmanlagen oder GPS-Peilsender. Nutzen Sie nach Möglichkeit VDS anerkannte Sicherungen.

2. Prüfen Sie, ob der Außenborder besser gegen Wegnahme geschützt werden kann, z.B. durch Mitnahme von Bord während des Stilllegens, durch Aufbewahrung in einer Halle oder in der heimischen Garage.

3. Lassen Sie den Außen – oder Innenbordmotor von der Wasserschutzpolizei codieren.

4. Achten Sie auf widerstandsfähige Tür-, Fenster- und Lukenbeschläge, Sicherheitszylinder an Kajütentüren und Lenkradsperren.

5. Verschließen Sie Kajüte und Backkisten.

6. Entfernen Sie leicht demontierbare und wertintensive Ausrüstungsgegenstände und lassen Sie keine Wertgegenstände an Bord.

7. Fotografieren Sie Ihr Boot und notieren Sie alle techn. Daten wie z.B. Hersteller, Motor- Gerätenummern von Boot, Motor, nautischen und technischen Geräten.

8. Sollten Sie ein gebrauchtes Boot erwerben, achten Sie auf die Rumpfnummer (CIN – Craft Identification Number). Wird Ihnen ein Boot ohne oder mit "überarbeiteter" CIN angeboten, erkundigen Sie sich genau nach der Herkunft und den Besitzverhältnissen des Bootes. Es könnte gestohlen sein.
Ein besonderer Hinweis gilt der Codierung der Bootsmotoren. Ohne eindeutige Identifizierungs– und Eigentumskennzeichnungen an den Motoren wird die Beweisführung bei der Sicherstellung von vermutlich entwendeten Bootsmotoren erheblich erschwert. Außerdem werden als codiert gekennzeichnete Bootsmotoren deutlich uninteressanter für einen kriminellen Zugriff.

Prüfen Sie auch Ihre Versicherungsbedingungen ob es Auflagen zum Diebstahlschutz gibt. Einige Anbieter fordern bereits VDS anerkannte Sicherungen.

Feststellen konnten wir in der Vergangenheit auch immer wieder, das Geschädigte nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatten, diese zahlt nur, wenn das ganze Boot gestohlen wird, ist nur der Motor verschwunden gehen Sie bei ihrer Versicherung leer aus.
Jeder Diebstahl ist unverzüglich der Polizei und dem Versicherer bzw. Makler zu melden.

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