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Ultimo/q2b: „400-Euro-Kräfte sind kein Schnäppchen“

21.11.201113:55 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung
Bild: Ultimo/q2b: „400-Euro-Kräfte sind kein Schnäppchen“
Ultimo/q2b ist ein interdisziplinärer Experten- und Beraterverbund
Ultimo/q2b ist ein interdisziplinärer Experten- und Beraterverbund

(openPR) Geringfügig Beschäftigte sind oftmals teurer als „normale“ Angestellte

Bielefeld. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte 400-Euro- oder Minijobs, nehmen noch immer zu. Viele Arbeitgeber glauben, damit eine flexible und preiswerte Form der Beschäftigung gefunden zu haben. Doch die Realität sieht anders aus. Mit rund 32 Prozent Lohnzusatzkosten sind 400-Euro-Kräfte alles andere als ein Schnäppchen.



„Im Grunde sind 400-Euro-Jobs sogar die teuerste aller Beschäftigungsformen“, erklärt Jens Wörmann, Gründer und Geschäftsführer des interdisziplinären Expertenverbundes Ultimo/q2b. Neben pauschalen Abgaben zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung kommen auch diverse Umlagen, Steuern und Beiträge zur Berufsgenossenschaft hinzu. „Alles in allem rund 32 Prozent. Ein regulär Beschäftigter verursacht in der Regel nur rund 25 Prozent Lohnzusatzkosten“, rechnet der Betriebswirt Wörmann vor. Für den Arbeitgeber sei es daher oft günstiger, dem Mitarbeiter 410 statt der üblichen 400 Euro zu zahlen und die üblichen Sozialversicherungsbeiträge in Kauf zu nehmen, statt pauschal mit der Minijob-Zentrale abzurechnen.

Das helfe auch dem Arbeitnehmer. Denn der sieht so schwarz auf weiß, was in welche Sozialkasse geflossen ist und kann später seine gesetzlichen Rentenansprüche besser geltend machen. Und der Netto-Auszahlungsbetrag, so Wörmann, sei auch nur unwesentlich niedriger. Beide Seiten, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, seien gut beraten, zuerst über eine reguläre Beschäftigung nachzudenken – zumindest dann, wenn die Zusammenarbeit nicht nur kurzfristig stattfinden soll. „400-Euro-Kräfte sollten die Ausnahme sein und nicht zur Regel werden“, erklärt der gelernte Banker und Finanzexperte. Das lohne sich nur bei wirklich kurzfristigen Aushilfstätigkeiten oder wenn zusätzlich ein sozialversicherungspflichtiges Hauptarbeitsverhältnis bestehe.

Im Übrigen haben auch Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. „Das wissen leider auch nicht alle Arbeitgeber“, so Wörmann. Minijobs böten nur wenige Vorteile, seien teuer und keineswegs flexibler als reguläre Beschäftigung. Er ärgere sich über die teilweise schlechte Beratung auf dem Markt. „Noch immer raten viele Steuerberater oder sogenannte Personalexperten zu Minijobs statt zum regulären Arbeitsverhältnis.“ Der Experten- und Beraterverbund Ultimo/q2b sei da ehrlicher. Nur selten könne man aus finanzwirtschaftlicher Sicht dazu raten. Es gelte immer alle Aspekte im Auge zu behalten. „Einseitige Festlegungen und Glaubenssätze helfen nicht weiter“, sagt Wörmann abschließend.

Wer mehr über den interdisziplinären Experten- und Beraterverbund Ultimo/q2b erfahren möchte, bekommt weitere Informationen unter www.ultimo.org. Hier können Interessenten auch mehr über eine mögliche Mitgliedschaft und das Leistungsspektrum erfahren.

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