(openPR) Bevor man ein Festgeld eröffnet, sollte man sich als Sparer über einige Dinge bereits schon im Vorfeld Gedanken gemacht haben. Da wäre zunächst bei der Wahl des richtigen Geldinstituts zu überlegen, ob es eine Bank vor Ort oder vielleicht doch lieber eine Direktbank sein soll. Bei den Banken vor Ort sollte der Sparer wissen, dass er bei diesen Geldinstituten nicht die gleichen Zinsen bekommt wie bei einer der mittlerweile zahlreichen Direktbanken. Da die gesetzliche Einlagensicherung 100.000,– Euro beträgt, haben die Banken auch noch zusätzliche freiwillige Sicherungen, damit der Anleger sicher sein kann, dass er im Falle einer bevorstehenden Insolvenz seine Einlagen zurückbekommt.
Die Laufzeit ist wichtig
Des Weiteren muss sich der Anleger darüber im Klaren sein, dass er während der gesamten Laufzeit nicht über sein Geld verfügen kann. Sollte er jedoch einmal kurzfristig einen finanziellen Engpass haben und auf dieses Festgeld zurückgreifen wollen, so werden alle Beträge rückwirkend zu den üblichen Sparbuchzinsen verzinst. Also sollte der Anleger sich im Vorfeld genau überlegen, ob er wirklich eine Festgeld- oder nur eine Tagesgeldanlage nutzen möchte. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Mindesteinlage, welche bei fast allen Geldinstituten unterschiedlich hoch sein kann, ebenso wie die maximale Höhe der Anlage.
Das Übel der Abgeltungssteuer
Das Thema Steuern darf allerdings beim Festgeld keine besondere Rolle mehr spielen, denn seit dem Jahre 2009 führen die Geldinstitute die Abgeltungssteuer an die Finanzämter ab. Diese beträgt 25 % der gesamten Kapitalerträge plus des Solidaritätsbeitrages plus der Kirchensteuer. Der Anleger kann diesem Abzug jedoch entgegenwirken, wenn er bei der Bank einen Freistellungsauftrag gestellt hat. In einem solchen Fall darf das Finanzamt nur dann einen Abzug vornehmen, wenn der Anleger sein Kontingent der Freistellung bereits überzogen hat.








