(openPR) +++ Privathaftpflicht und Unfallversicherung schützen bei Personenschäden
+++ Alkoholisierte Wiesn-Gäste riskieren am Steuer Versicherungsschutz
Köln, 16. September 2011 – Mit dem Anstich des ersten Bierfasses am Samstag um 12 Uhr gilt das Oktoberfest traditionell als eröffnet. Allein im vergangenen Jahr vergnügten sich 6,4 Millionen Besucher auf dem zünftigen Volksfest und konsumierten dabei 71.000 Hektoliter Bier und 89.259 Liter Wein. Das gesellige Treiben bringt aber jedes Jahr auch zahlreiche Verletzte mit sich, beispielsweise durch alkoholbedingte Stürze, Handgreiflichkeiten und Schnittverletzungen.
Wenn Dritte zu Schaden kommen, können Kosten entstehen, die leicht in die Millionen gehen, etwa für Reha-Aufenthalte oder wenn der Geschädigte anschließend berufsunfähig ist. Der einzelne Schadenverursacher wäre schnell mit den Zahlungen überfordert. Übernimmt die Privathaftpflicht den Schaden in einem solchen Fall? Patrick Prüss, Leiter Private Haftpflicht- und Unfallversicherung der Gothaer Versicherung, erklärt: „Grundsätzlich springt die Haftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer ein und reguliert die finanziellen Folgen, wenn es durch sein unvorsichtiges, fahrlässiges Handeln zu Personen- und Sachschäden von Dritten kommt.“
Eine private Unfallversicherung hingegen springt bei eigenen Verletzungen ein, etwa infolge eines Sturzes. „So kann neben der Invaliditätsleistung, aus der bei dauerhaft verbleibenden Schäden ein Kapital gezahlt wird, auch ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden, das man als Versicherter bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt erhält“, führt Prüss aus.
Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille
Wer auf der Wiesn die eine oder andere Maß getrunken hat, sollte auch mit Blick auf den Versicherungsschutz das Auto stehen lassen: Denn es drohen nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern der Kfz-Versicherer kann bei einem Verkehrsunfall die Erstattung des Schadens ganz oder teilweise ablehnen. Setzt sich der betrunkene Gast ans Steuer und baut einen Unfall, zahlt auch die Private Unfallversicherung nur bei einem Wert unter 1,1 Promille.











