(openPR) Das Thema “Gefällt-mir-Button” beherrscht zur Zeit die Medien. Verstößt der bekannte Facebook-“Knopf” gegen deutsche Gesetze? Einige Webmaster tricksen hier mit einem zusätzlichen Klick.
Nach dem erstmaligen Drücken auf den Knopf auf einer Website wird man zunächst zu einer neuen Seite weitergeleitet. Hier befindet sich ein ausschließlich Bild mit dem “Facebook-Gefällt-mir-Button". Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird die eigentliche komplette “Like”-Funktion ausgeführt.
Die Webdesigner hoffen mit dieser Lösung auf der sicheren gesetzlichen Seite sich zu bewegen, da der Benutzer ganz bewusst zur Übertragung seiner Daten zugestimmt hat.
Während dieser Ablauf von diversen Rechtsanwälten empfohlen wird, sieht Facebook selbst die “Zwei-Klick”-Thematik als umständlich an. Die Lösung wird von von Facebook auch nur dann akzeptiert, wenn das Bild mit dem nachgebauten Button so designed ist, dass der angezeigte, berühmte Knopf identisch mit dem Original ist.
Inzwischen sind sich mehrere Landesdatenschutzbeauftragte einig, dass der “Gefällt-mir-Button” von Facebook rechtswidrig ist.
Dennoch wird den Usern und den Webmastern zur Besonnenheit geraten, bis es zu einer gesetzlichen Lösung gekommen ist.
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