(openPR) Gemäß der europäischen Chemikalienverordnung REACH (1907/2006) Artikel 33 müssen Lieferanten von Erzeugnissen, also Hersteller, Importeure oder Händler ihre Abnehmer über s.g. besorgniserregende Stoffe in den Erzeugnissen unaufgefordert informieren. Aber auch Verbraucher haben das Recht auf diese Informationen. Auf Anfrage erhalten Sie Informationen kostenfrei innerhalb von 45 Tagen.
Als Erzeugnis definiert sind alle Artikel für den die Form und nicht die Zusammensetzung maßgeblich für die Funktion entscheidend ist. Ein Erzeugnis kann also sowohl eine Schraube, ein Klavier, ein Pullover, ein Großrechner oder ein Auto sein.
Die Liste dieser Stoffe wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stetig erweitert. Seit dem 20.Juni 2011 umfasst sie 53 Stoffe. Aber bereits am 20. August wurden wieder weitere 20 Stoffe für die Aufnahme in die Kandidatenliste von der ECHA vorgeschlagen. Betroffen sind jeweils Stoffe die Krebserregend, Erbgutverändernd, toxisch für die Fortpflanzung sind oder andere besorgniserregende Eigenschaften haben.
Stetige Kommunikation entlang der Liefer- und Beschaffungskette muss sichergestellt werden um die Verpflichtungen definieren und einhalten zu können.
Informationen und Links zu den Verpflichtungen des Artikels 33 finden Sie hier: http://www.kl-cc.de/?id=1841
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Gemäß Artikel 5 „no data – no market“ verlangt die REACH Verordnung die Registrierung aller chemischen Stoffe > 1 Tonne pro Jahr auf dem Europäischen Markt. Entsprechend der Jahresmenge gibt es für die sogenannten Altstoffe (Stoffe die bereits auf dem Markt bekannt sind) verschiedene Übergangsfristen.
Für die nächste Registrierungsfrist, die am 01.06.2013 abläuft, werden nach Aussagen der Europäischen Chemikalienagentur ECHA besonders viele Registrierungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) erwartet. Auch wenn diese Unterneh…
Die Gesetzgebung der Europäischen Union hatte in den letzten Jahren für viele Unternehmen eine ganze Reihe neuer Verpflichtungen zur Folge, vor allem durch verschiedene umweltbezogene Richtlinien und Verordnungen sowie durch die Richtlinie über Urheberrechtsabgaben. Um die neuen Auflagen für REACH, WEEE, RoHS, EuP oder auch Urheberrechtsabgaben zu erfüllen, benötigen viele Unternehmen Unterstützung. Sie stehen vor der Herausforderung,
• das Maß ihrer Betroffenheit von diesen neuen Gesetzgebungen zu erkennen.
• einen Überblick über die EU-we…
Rechte und Pflichten des REACH-Beauftragten werden am 12.-13. Mai 2014 in Essen erläutert
HDT-Lehrgang Reach-Beauftragter nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist seit 1.6.2007 in Kraft und zeigt seitdem große Auswirkungen auf alle Branchen. Nicht nur Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren …
… oder Händler weitergeleitet. Das standardisierte Auskunftsformular ermöglicht allen Beteiligten, die von der europäischen Chemikalienverordnung REACH gesetzlich geforderten Informationspflichten schneller und zielgerichteter zu bearbeiten.
„Das Informationstool des UBA vereinfacht die REACH-Auskunftspflicht erheblich. Voraussetzung ist lediglich, dass …
… Um dann die Gesetzeskonformität aller betriebswirtschaftlichen Prozesse zu gewährleisten, ist der Einsatz elektronischer Medien zwingend notwendig. Nur so lassen sich die Informationspflichten bewältigen, sind sich beide Seiten einig.
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Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass sie REACH-konform arbeiten und die geforderten Informationspflichten erfüllen. Dies erfordert eine genaue Kenntnis der geforderten Pflichten und Fristen. So endet aktuell die nächste Registrierungsphase nach REACH am …
Lehrgang Reach-Beauftragter nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) am 12.-13. Mai 2015 im Essener Haus der Technik
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist seit 1.6.2007 in Kraft und zeigt seitdem große Auswirkungen auf alle Branchen. Nicht nur Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren und verwenden, sind betroffen. Fast alle …
… der ECHA Webseite sorgfältig verfolgen, um über weitere identifizierte Kandidaten informiert zu bleiben – denn mit der Veröffentlichung der Kandidatenliste werden die Informationspflichten für Unternehmen in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum nach Artikel 33 REACH-Verordnung (sh. unten) relevant.
Der FBDi (Fachverband der Bauelemente Distribution …
HDT-Lehrgang Reach-Beauftragter nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) am 12.-13. Mai 2014 in Essen
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist seit 1.6.2007 in Kraft und zeigt seitdem große Auswirkungen auf alle Branchen. Nicht nur Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren und verwenden, sind betroffen. Fast alle Branchen und sogar …
HDT-Lehrgang Reach-Beauftragter nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) am 9.-10. September 2013 in Essen
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist seit 1.6.2007 in Kraft und zeigt seitdem große Auswirkungen auf alle Branchen. Nicht nur Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren und verwenden, sind betroffen. Fast alle Branchen und …
… (Internationale MaterialDatenSystem) bearbeitet werden können. Die Teilnehmer lernen, eigene Materialdatenblätter auch im Hinblick auf REACH zu überprüfen und kennen die Informationspflichten gegenüber ihren Kunden und Lieferanten. Zusätzlich vermittelt das Seminar, wie interne Abläufe zu REACH optimiert werden können.
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