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Ja zur Reiseversicherung für die Flitterwochen

(openPR) München, 19. August 2011 - Nach einem rauschenden Hochzeitsfest freuen sich frisch vermählte Paare auf eine romantische Auszeit in den Flitterwochen. Gerade im Herbst und Winter locken Fernreise-Ziele mit Sonnenschein, Strand und Zweisamkeit. Für ein unvergessliches „Honeymoon“-Erlebnis beginnen viele Paare schon früh mit der Urlaubsplanung und buchen den Romantik-Trip bereits einige Monate im Voraus. Damit der Start in die gemeinsame Zukunft nicht zu einem finanziellen Risiko wird, lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese erstattet die Stornokosten, wenn die Reise zum Beispiel wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder betriebsbedingten Kündigung, abgesagt werden muss.



„Bei der Reise in die Flitterwochen stehen luxuriöse Resorts oder mehrwöchige Trips in die Ferne auf der Wunschliste der Frischvermählten ganz oben“, erklärt Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement ERV, dem Reiseversicherer der ERGO, „Gerade in diesen Fällen zahlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung aus, denn die Stornokosten können vor allem bei kurzfristigen Stornierungen fast bis zum gesamten Reisepreis ansteigen.“

Rat von unabhängigen Reisemedizinern
Wichtiger Bestandteil der Reiserücktrittsversicherung der ERV ist der Medizinische Beratungsservice. Kunden, die vor Reiseantritt krank werden und unsicher sind, ob sie die Reise stornieren sollten, können sich von unabhängigen Reisemedizinern beraten lassen. Im Rahmen dieses kostenlosen Service der ERV sprechen die Mediziner auf Basis eines ärztlichen Attests oder einer bestehenden Diagnose eine Empfehlung aus. Besteht die Chance, dass der Kunde bis zum Reiseantritt wieder gesund wird und die Reise wird nicht storniert, kann er beruhigt den Reisestart abwarten. Sollte sich der Gesundheitszustand des Kunden wider Erwarten doch nicht verbessern, und die Reise muss storniert werden, trägt die ERV die höheren Stornokosten.

Glück im Unglück
Ein Unfall beim Tauchen in Korallenriffen oder ein fiebriger Infekt in der schönsten Zeit zu Zweit können das Urlaubsglück empfindlich trüben und darüber hinaus auch noch hohe Folgekosten nach sich ziehen. Die heimische gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten für medizinische Behandlungen in außereuropäischen Zielen wie Thailand, den Malediven oder Australien nicht, hier schützt nur eine Reisekrankenversicherung. Auch bei Reisen in Europa empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, denn die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur den deutschen Kostensatz, eventuell darüber liegende Kosten müssen die frisch Vermählten selbst tragen. Bei der Buchung sollten Urlauber darauf achten, dass die Versicherung nicht nur die Kosten für stationäre und ambulante Behandlungen übernimmt, sondern auch den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport organisiert und dessen Kosten erstattet.

„Urlauber profitieren darüber hinaus von der Beratung durch die Notfallzentrale. Die Mitarbeiter bieten den Reisenden im Ernstfall 24 Stunden wertvollen Rat und Unterstützung“, weiß Esther Grafwallner.

Ein Mal gebucht – ein ganzes Jahr abgesichert
Für diejenigen, die außer den Flitterwochen noch weitere Reisen innerhalb eines Jahres planen, empfiehlt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Auch ohne Kinder können Paare bei der ERV eine Jahresversicherung abschließen. Der RundumSorglos-Jahresschutz beinhaltet eine Reiserücktritts- und eine Reiseabbruchversicherung, eine Reisekrankenversicherung inkl. medizinischer Notfallhilfe sowie eine Reisegepäckversicherung. Mit dieser Jahresversicherung sind Reisende ein ganzes Jahr lang abgesichert – auch bei Wochenend-Trips ins Wellness-Hotel oder beim Besuch der Verwandten. Bereits ab zwei Reisen im Jahr lohnt sich in der Regel der Abschluss einer Jahresversicherung.

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