(openPR) Berlin, 10. August 2011 – Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, distanziert sich von dem Unternehmen „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“, Bundesallee 47, 10715 Berlin.
Die „Deutsche Zentral Inkasso“ hatte in einer Pressemitteilung am 8. August verbreitet, das Unternehmen lehne eine Mitgliedschaft im BDIU ab. Weiterhin hatte es behauptet, es unterstütze den Verhaltenskodex des BDIU, den dieser seinen Mitgliedsunternehmen zur Ausübung einer seriösen Inkassotätigkeit auferlegt.
Dazu stellt der Branchenverband klar: Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen hat der „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ zu keinem Zeitpunkt die Mitgliedschaft im BDIU angeboten. Derzeit wenden sich zahlreiche Verbraucher mit kritischen Nachfragen zu Zahlungsaufforderungen der „Deutschen Zentral Inkasso“ an den BDIU. Diese Nachfragen lassen erhebliche Zweifel erkennen, ob das Unternehmen den strengen Regeln zur ordnungsgemäßen, redlichen und gewissenhaften Berufsausübung nachkommt, die der BDIU seinen Mitgliedsunternehmen auferlegt.
Bereits am 26. Januar 2011 hatte die Präsidentin des Kammergerichts Berlin mitgeteilt:
„Am 5. Mai 2009 ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH für den Bereich Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsregister registriert worden. Mit Bescheid vom 15. September 2009 wurde die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG widerrufen. Gegen den Widerruf hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 24. September 2009 mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 von der Präsidentin des Kammergerichts zurückgewiesen worden. Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 8. Januar 2010 mit aufschiebender Wirkung Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 1 K 5.10) erhoben. Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht noch nicht anberaumt.“ (Die Erklärung des Kammergerichts ist nachzulesen unter: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110126.1540.328457.html)
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Aufnahme der „Deutschen Zentral Inkasso“ in den BDIU somit ohnehin ausgeschlossen.
Am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Berlin dem BDIU auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine mündliche Verhandlung nunmehr für Ende August anberaumt werden soll. Im Übrigen steht der Inkassoverband im turnusmäßigen Kontakt mit dem Kammergericht Berlin, das für die Registrierung von Inkassodienstleistern in Berlin verantwortlich zeichnet.
Verbrauchern, die Fragen zu Zahlungsaufforderungen der „Deutschen Zentral Inkasso“ haben, rät der BDIU derweil, sich direkt an das Kammergericht Berlin, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zu wenden.












