(openPR) In Beratungsgesprächen zur Wohngebäudeversicherung taucht oft die Frage nach „unbenannten Gefahren“ auf, einem Begriff, der oft auf Angeboten für Gebäudeversicherungen zu finden ist, allerdings tatsächlich meistens nicht Bestandteil des Angebots ist.
Es handelt sich grundsätzlich um eine Art von Allgefahrendeckung, die im Bereich der Gebäude- und Hausratversicherung eingeschlossen werden kann. Allerdings sind die Beiträge für diesen Zusatzbaustein sehr hoch.
Ohne diesen Zusatz ist in diesen Sachversicherungen das Gebäude bzw. der Inhalt des Gebäudes versichert gegen Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl, sowie eventuell auch Vandalismus nach einem Einbruch. Durch die so genannte Erweiterte Elementarversicherung können die Gefahren Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Überflutung hinzu versichert werden. Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit ist Verhandlungssache mit dem Versicherer.
Bei dem Baustein „unbenannte Gefahren“ handelt es sich um eine Kombination aus den üblichen Versicherungsprodukten und einer Allgefahrendeckung. Dieser Baustein kann in allen Bereichen der Sachversicherung, für gewöhnlich aber in den Bereichen Hausrat, Wohngebäude, Geschäfts-Inhalt mit BU und der gewerblichen Gebäudeversicherung, vereinbart werden.
Diese Dinge sind explizit aufgeführt.
Mit der Vereinbarung der „unbenannten Gefahren“ gilt jedoch ein anderes Prinzip. Vereinfacht ausgedrückt: Der Versicherer leistet für alles , was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen sind dabei immer Schäden durch Kriegsereignisse, durch Kernenergie und selbstverständlich durch Vorsatz.
Typische Beispiele für Schäden durch unbenannte Gefahren sind Rauch- und Rußschäden, Schäden durch unterirdischen Baumwurzelwuchs, Schäden durch innere Unruhen und Streik, Vandalismusschaden wie Graffiti und Gebäudebeschädigungen durch Dritte, Sengschäden und Verpuffungsschäden.
Ihr
Torsten Müller-Poschen
http://www.mueller-poschen.de/unbenannte-gefahren











