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Wohnen im Alter: Selbstbestimmt und ohne Hürden

15.07.201115:00 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Wohnen im Alter: Selbstbestimmt und ohne Hürden
© Fotolia/iceteastock
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(openPR) Als Noch-lange-nicht-Rentner kann und will man sich nicht so recht vorstellen, was das Leben mit 70 Jahren und mehr mit sich bringt. Ganz genau wissen allerdings auch junge Menschen, wie sie in hohem Alter einmal wohnen wollen: nämlich in den eigenen vier Wänden, wenn nötig, mit Hilfe von Betreuung – das ergab eine Umfrage von Immonet. Nur ein Prozent der Immobilien in Deutschland sind jedoch seniorengerecht. Zum Glück gibt’s für den Umbau Hilfe vom Staat, und zwar für Eigentümer und Mieter.



Der Rücken ziept, die Hüfte knackt, das Aufstehen fällt schwer und Treppen werden zu großen Herausforderungen – mit dem Älterwerden tun sich im Alltag viele Hürden auf, auch in den eigenen vier Wänden. Ein Leben im Alten- oder Pflegeheim halten jedoch nur Wenige für erstrebenswert, nur 7,68 Prozent der insgesamt 1.654 Befragten können sich einen solchen Umzug vorstellen. Mit 23,52 Prozent wünscht sicht fast ein Viertel der Teilnehmer, bei den Kindern oder anderen Familienangehörigen zu wohnen. Noch ein bisschen beliebter ist der Alterssitz in einem Mehrgenerationenhaus: 25,82 Prozent der Befragten wollen in späteren Jahren umgeben von Jung und Alt leben.

Am liebsten in den eigenen vier Wänden

Am häufigsten besteht jedoch der Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben zu können: 42,81 Prozent wollen zu Hause alt werden und würden dafür Hilfe in Anspruch nehmen. Um solche Wünsche zu erfüllen, müssen jedoch eine Menge Wohnungen und Häuser umgebaut werden, denn Neubauten entstehen nicht ausreichend. Zwar sind die Baufertigungszahlen 2010 leicht gestiegen, dennoch kommen auf 1.000 Einwohner nur 1,9 fertig gestellte Wohnungen. Nach Schätzungen des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), werden im Jahr 2020 mindestens 800.000 zusätzliche barrierefreie Wohnungen benötigt, aktuell entsprechen nur etwa ein Prozent der Wohnungen den Anforderungen.

Also heißt es umrüsten. Denn nur wenige Immobilien können mit geeigneter Lage und Ausstattung aufwarten, so dass es mit dem Einbau von Haltegriff und Rampe getan ist. Türschwellen müssen weg, rutschfeste Bodenbeläge her. Bücken und Strecken fällt nicht mehr so leicht, deshalb sollten Steckdosen möglichst hoch, Hängeschränke möglichst tief angebracht werden. Wer sich in einer Wohnung mit Rollstuhl bewegt, braucht verbreiterte Türen und Flure, außerdem unterfahrbare Arbeitsflächen. In mehrgeschossigen Eigenheimen oder höher gelegenen Wohnungen sorgt ein Treppenlift für eine gute Verbindung.

Umbau, gefördert vom Staat

Von der KfW-Bank werden fast alle dieser Umbaumaßnahmen gefördert, günstige Kredite und Zuschüsse können sowohl Eigentümer als auch Mieter in Anspruch nehmen. In die Umbauten investieren müssen jedoch beide Gruppen selbst. Das Programm 455 bezuschusst altersgerechte Umbauten und auch den Erwerb von Immobilien, die „ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen“: Fünf Prozent der förderfähigen Kosten werden zurückerstattet, wenn mindestens 6.000 Euro für den Abbau von Barrieren investiert werden, höchstens aber 2.500 Euro. In Kreditform gibt es ebenfalls Unterstützung: Das Programms 155 stellt bis zu 50.000 Euro zu einem Zinssatz ab 1,96 Prozent für den Umbau bereit. Vorraussetzung ist, dass der Antrag vor dem Umbau gestellt wird und ein Fachunternehmen den Einbau von Fahrstuhl & Co. durchführt. Hier finden Sie einen Überblick zu den Förderprogrammen.

Wollen Mieter die eigenen vier Wände barrierefrei gestalten, müssen sie die Einwilligung des Eigentümers einholen. Grundsätzlich steigt der Wert einer Immobilie jedoch durch solche Umbauten – schließlich wird sie für eine riesige Zielgruppe attraktiv. Ob er Haltegriffe oder eine WC-Auflage anbringt, kann ein Bewohner jedoch ganz autonom entscheiden, denn solche Utensilien können bei einem Auszug problemlos entfernt werden. Wird Größeres wie ein Treppenlift notwendig, stimmen Vermieter in den meisten Fällen zu. Denn Eigentümer dürfen solche Umbauten nur ablehnen, wenn etwa die Nutzung eines Hauses dadurch eingeschränkt wird oder Sicherheitsbestimmungen verletzt werden. Grundsätzlich hat ein Vermieter die Entscheidungsgewalt bezüglich des Materials und der Gestaltung von neuen Einrichtungen.

Übrigens, die Förderbedingungen gelten ebenfalls für Noch-lange-nicht-Rentner. Auch ein Jungspund kann sich, will er für später vorsorgen oder die Bierkästen nicht mehr zu Fuß in den fünften Stock schleppen, den Einbau von Fahrstuhl & Co. bezuschussen lassen.

Text- und Fotoabdruck nur bei redaktionellem Hinweis auf das Immobilienportal Immonet kostenfrei.

Originalmeldung:
http://www.immonet.de/service/redaktionsservice-wohnen-im-alter.html

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