(openPR) Mannheim, 26. Juni 2002
Der Aufsichtsrat der ABB AG, Mannheim, hat sich auf seiner heutigen Sitzung, 26.06.2002, mit der am 29. August stattfindenden Hauptversammlung befasst und wird der Hauptversammlung die Zustimmung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ABB AG auf die ABB Asea Brown Boveri AG, Zürich, gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung empfehlen.
Die Aktien der Minderheitsaktionäre der ABB AG sollen auf Wunsch des Hauptaktionärs, der ABB Asea Brown Boveri AG, gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gegen Gewährung einer Barabfindung von 270 Euro pro Stückaktie auf die ABB Asea Brown Boveri übertragen werden.
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Martin Büllesbach
Leiter Öffentlichkeitsarbeit
ABB AG
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