(openPR) Regionaler Planungsverband München (RPV) begrüßt Beschluss des Bayerischen Städtetages zur Beibehaltung der bisherigen Landes- und Regionalplanung
München (11.05.2011) – Der Bayerische Städtetag hat gestern seinen Beschluss zur Reform der Landes- und Regionalplanung vom 15. Februar 2011 bekräftigt. Danach erwartet er vom Freistaat Bayern die Beibehaltung und Stärkung der kommunal verfassten Regionalplanung in der derzeitigen Grundstruktur sowie angemessene Regeln zum Einzelhandelsziel. Eine völlige Kommunalisierung der Regionalen Planungsverbände im Sinn einer „kommunalen Aufgabe“ lehnt er ab.
Der Vorsitzende des Regionalen Planungsverbands München, Rainer Schneider, begrüßt die Haltung des Bayerischen Städtetags. Sie entspricht den Forderungen des Regionalen Planungsverbands München. „Nur mit der bisherigen Struktur der Regionalplanung kann eine verbindliche, flächendeckende und an der Gleichwertigkeit der Lebens- und Arbeitsverhältnisse orientierte Entwicklung der Bayerischen Regionen sichergestellt werden“, betont Schneider.
Derzeit sind die Regionalen Planungsverbände, also die gesetzlichen Zusammenschlüsse aus Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden, für die Regionalplanung in Bayern zuständig. Die an sich staatliche Aufgabe der Regionalplanung ist damit kommunal verfasst. Die Regionalen Planungsverbände nehmen eine Mittlerposition zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein. Neuerdings wird vorgeschlagen, die Regionalplanung als „verpflichtende eigene kommunale Aufgabe“ zu organisieren. Danach sollen Zusammenschlüsse von mehreren Landkreisen bzw. von kreisfreien Städten und Umlandlandkreisen Träger der Regionalplanung werden. Die Rolle der kreisangehörigen Gemeinden ist noch ungeklärt.
Kommunaler Einfluss wäre de facto geringer als bisher
„Die Regionalplanung völlig in kommunale Hände zu geben, hört sich zunächst verlockend an. De facto wird man sich in diesen kommunalen Zusammenschlüssen aber zum Beispiel über die strittigen Themen Vorranggebiete für Bodenschätze oder Sicherung regionaler Grünzüge nicht einigen können, so dass diese Themen dann an den Staat zurückfallen“, gibt Schneider zu bedenken. Die Folge wäre der tatsächliche Verlust von Mitsprache- und Mitentscheidungsrechten bei wichtigen Themen der Regionalentwicklung. Nicht eine Stärkung, sondern eine Schwächung des kommunalen Einflusses auf die regionale Entwicklung wäre die Folge einer solchen Lösung, da wesentliche Entscheidungen dann der Staat übernehmen würde.
Unklar sei auch die Bildung solcher neuen kommunalen Planungsverbände. Den bisher 18 Planungsverbänden in Bayern stünden möglicherweise eine Vielzahl völlig willkürlich zusammengeschlossener Verbände gegenüber. Damit könnten nicht nur gemeinsame strukturelle Probleme nicht mehr adäquat gelöst werden, sondern auch die Zahl der Gremien würde sich deutlich erhöhen. Mit allen Folgen für die Zahl der Positionen und den Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen.






