(openPR) Heidelberg (06.07.2005) - Anfang Juni 2005 wurde die Dritte EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Diese ersetzt die bisher geltenden Richtlinien. Die Folge für die Kreditwirtschaft werden neue Regelungen sein, die zu vermehrten Kontrollmaßnahmen durch die Kreditwirtschaft führen werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei u.a. die KYC-Anforderungen, die Sorgfaltspflicht bei PEPs sowie die Terrorismusbekämpfung.
Da die Dritte EU-Geldwäscherichtlinie auch Basis für die nächste Verlautbarung der BaFin sein wird, bietet sich ausreichend viel Diskussionsstoff an. Nutzen Sie die Gelegenheit von MinRat. Michael Findeisen, Referatsleiter „Verhinderung der Geldwäsche“ im Bundesministerium der Finanzen und Rechtsanwalt Wolfgang Gabriel, Leiter Risk/Geldwäsche der SEB AG, Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen, die bisher noch offen geblieben sind!
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fordert eine individuelle Analyse der eigenen Gefährdungslage. Im März 2005 hat die BaFin diese Anforderungen an institutsspezifische Gefährdungsanalysen durch ein Rundschreiben konkretisiert. Auch auf Basis dieses Rundschreibens wird Ihnen Alexander Schneider, Konzern-Geldwäsche-Beauftragter der BayernLB, die „Knackpunkte“ einer institutsspezifischen Gefährdungsanalyse erläutert.
Seminarmethode:
Die drei jeweils rund einstündigen Vorträge sind für den Vormittag des 1. Septembers 2005 vorgesehen. Der gesamte Nachmittag steht für die Diskussion Ihrer Fragen bzw. Fallbeispiele zur Verfügung. Gerne können Sie hierzu auch schon vorab per eMail (anti-geldwaesche@ akademie-heidelberg.de) Fragen an die Referenten richten. Diese leiten wir dann – auf Wunsch gerne auch ohne Nennung Ihres Namens – an das Referenten-Team weiter.
Das Seminar richtet sich insbesondere an Geldwäsche-Beauftragte und Compliance Officer der Kreditwirtschaft bzw. Mitarbeiter die für die Verhinderung von Geldwäsche zuständig sind. Auch angesprochen sind Mitarbeiter aus den Bereichen Revision, operationelles Risiko, Zahlungsverkehr und Recht, die mit der Erkennung, Abwehr und Meldung von Geldwäscheverdächtigen Transaktionen betraut sind. Darüber hinaus an Vertreter der kreditwirtschaftlichen Verbände, der rechtsberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, der Bankenaufsicht sowie der Ermittlungsbehörden.
Das Team der AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH ist mit über 10-jähriger fundierter Erfahrung in Sachen gezielter Fort- und Weiterbildung tätig. Speziell für unsere Kunden selektieren wir in einem komplexen wirtschaftlichen Umfeld die wichtigen und entscheidenden Informationen und setzen sie in exakt auf deren Bedarf zugeschnittene Veranstaltungen zielführend um. Wissensvermittlung erfolgt bei der AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH auf einem hohen Niveau, so können neue Themen und Trends fundiert umgesetzt werden. Und davon profitieren die Teilnehmer unserer Veranstaltungen besonders.
Ansprechpartner:






















