(openPR) Surfen mit Einwilligung bei jedem Website-Aufruf?
28.3. EU-Parlamentarier/HH Datenschutzbeauftragfter berichten im Hamburger Warburg-Haus
Websites nutzen Funktionen, um Nutzer wieder zu erkennen. Surfen Sie auf einer bestimmten Website, so speichert Software häufig Ihre Aufrufe von Unterseiten und Eingaben, die Sie auf der Website machen. Dieses Speichern kann beispielsweise in einer Datei auf Ihrem Rechner erfolgen (Cookies). Die Zwecke solcher Informationen von Ihnen sind unterschiedlich. Es kann darum gehen, Ihnen gezielt Werbung zuzusenden. Banner oder sonstige eingeblendete Inhalte können von Ihrem Surfverhalten abhängig gemacht werden. Doch es geht auch darum, Ihnen mehrfache Eingaben zu ersparen, beispielsweise beim Onlineeinkauf. In dem Cookie werden dann die Daten der bereits ausgewählten Artikel gespeichert. Auch Datensicherheit lässt sich mit Cookies erreichen. Dazu wird beispielsweise beim Online-Banking ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt, der Sie während der Sitzung als Berechtigten identifiziert.
Einige bejahen diese Möglichkeiten des Web und nehmen die Vereinfachung gern in Anspruch. Andere haben Bedenken, weil natürlich die Vereinfachung dazu führt, dass der Computer, nicht notwendig der Nutzer, wiedererkannt werden kann. Was hier richtig sein soll, regelt das Datenschutzrecht.
Die EU erwartet, dass einige dieser Cookies nur mit Einwilligung zulässig sein sollen. Da viele Websites Cookies einsetzen, könnte das bedeuten, dass dem Besuch all' dieser Websites eine Einwilligungsabfrage vorausgehen müsste. Der Datenschutz würde damit die Leichtigkeit des Surfen stark einschränken. Eine diskutierte Variante ist die, durch bestimmte Brower-Einstellungen dauerhaft Wiedererkennung abstellen zu können ("Do not Track"-Option).
Der deutsche Gesetzgeber muss die EU-Anforderung in deutsches Recht umsetzen. Die Hamburger Datenschutzgesellschaft gibt am 28. März 2011, 18.00 Uhr im Warburg-Haus (Heilwigstraße 116) Interessierten die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand zu informieren. Alexander Alvaro, Mitglied des Europäischen Parlaments und dort innenpolitischer Sprecher der FDP, wird berichten. Beachten Sie bitte auch die beigefügte Einladung.
Die HDG – in Kooperation mit der Handelskammer Hamburg und dem Kommunikationsverein Hamburger Juristen – setzt mit diesem Vortrag ihre kontinuierliche Arbeit fort, mehr Licht ins Datenschutzdunkel zu bringen und sinnvolle Datenschutzanstöße zu geben. Ihr Vorstand ist anlässlich ihrer gut besuchten Mitgliederversammlung neu gewählt worden. Herr Dr. Philipp Kramer, Rechtsanwalt in Hamburg, und Herr Jörg Frahm sind wieder gewählt worden und werden künftig vom Justitiar der Deutschen Post Adress, Herrn Carsten Welp, unterstützt.
Die Hamburger Datenschutzgesellschaft (www.hamdg.de) ist ein eingetragener Verein, in dem die Wirtschaft, Behörden, die Hochschulen und Berater zusammengeschlossen sind, um den Austausch von Personen in diesen Einrichtungen zum Thema Datenschutz zu verbessern.












