(openPR) Noch immer sehen sich körperbehinderte Menschen bei uns in Deutschland zahlreichen Hürden gegenüber. Da fehlt eine rollstuhlgerechte Zufahrt zum Supermarkt oder Waren liegen in einer Höhe, die nur für Menschen erreichbar sind, die ein Körpermaß von mindestens 1,60 haben. Auch das Fahren eines Autos ist für körperbehinderte Menschen nur möglich, wenn spezielle Einbauten vorhanden sind. Doch die kosten Geld, viel Geld. Dazu jetzt am Telefon Stefan Szych von der Auto-Bild in Hamburg. Ich grüße Sie, hallo!
Hallo!
Frage:
Mit welchen Körperbehinderungen darf denn gesetzlich überhaupt ein Auto gefahren werden?
Antwort:
Mit fast allen, bis auf Blinde. Bei denen wird es wohl auf absehbare Zeit kaum Möglichkeiten geben, dass die Autofahren können.
Frage:
Häufig sind spezielle Einbauten notwendig. Was gibt es da auf dem Markt?
Antwort:
Das reicht von einem Drehknauf am Lenkrad für Leute, die nur einen Arm haben, über Satelliten, wo man quasi mit Schaltern Lichthupe, Blinker und Scheibenwischer am Lenkrad bedienen kann. Bis hin zu kompletten Umbauten, wo der elektrische Rollstuhl in einen VW-Bus fährt und am Steuer eingerastet wird.
Frage:
Diese Einbauten sind unglaublich teuer. Wer zahlt das?
Antwort:
Im Idealfall zahlt das die Versicherung, also die Krankenversicherung oder auch die Rentenversicherung. Aber das ist ziemlich, ziemlich schwierig, weil nämlich eine berufliche Notwendigkeit meistens gegeben sein muss dafür. Das heißt, der Autofahrer, der Behinderte muss dieses Auto unbedingt für seinen Beruf gebrauchen. Also, mal eben von A nach B, von zu Hause zur Arbeit fahren reicht nicht, denn dafür gibt es öffentliche Verkehrsmittel. Das muss also richtig berufsbedingt sein, so dass es meistens sehr schlecht aussieht für Behinderte so ein Auto umgebaut zu bekommen auf Kosten einer Versicherung.
Frage:
Die Kosten für die Einbauten sind die eine, der Führerschein ist die andere Sache. Ist für diese speziellen Fahrzeuge auch ein spezieller Führerschein notwendig?
Antwort:
Das ist eigentlich ein ganz normaler Führerschein wie jeder andere auch, nur eben dass der auf einem Behindertenfahrzeug gemacht werden muss. Das heißt, auf einem Fahrzeug, das entsprechend der Behinderung umgerüstet ist. Zum Beispiel ein rechtsseitig Gelähmter, dem nützt es nichts, wenn der Fahrlehrer nur die Gebärdensprache kann und Taubstumme in den Verkehr bringen kann. Das nützt ihm nichts. Das Fahrzeug muss also richtig umgerüstet sein entsprechend. Diese Fahrschulen findet man über die Seite www.fahrlehrerverbaende.de, Verbände mit ae geschrieben. Und da gibt es eine Liste. Aber ganz wichtig ist, wer so eine Fahrschule in seiner Nähe gefunden hat, muss vorher fragen, ob diese Fahrschule entsprechend seiner Behinderung ausbilden kann.
Das war Stefan Szych von der Auto-Bild in Hamburg. Vielen Dank!
Bitte, gern geschehen!
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