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„Mehrwertsteuer-Rückzieher wäre großer Fehler“

25.02.201117:25 UhrVereine & Verbände
Bild: „Mehrwertsteuer-Rückzieher wäre großer Fehler“
Gegen Rückzieher bei Hotel-Mehrwertsteuer: Bayerns VLM-Vize Jutta Herzner-Tomei
Gegen Rückzieher bei Hotel-Mehrwertsteuer: Bayerns VLM-Vize Jutta Herzner-Tomei

(openPR) VLM-Landesvize Jutta Herzner-Tomei (Ingolstadt) spricht sich gegen Retour-Manöver bei ermäßigtem Mehrwertsteuersatz für Hotels aus


INGOLSTADT (25.02.11) – Gegen einen Rückzieher beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Hotels hat sich der liberale Mittelstand ausgesprochen. „Das wäre ein großer Fehler“, sagte Jutta Herzner-Tomei, stv. Landesvorsitzende der Vereinigung für Liberale Mittelstandspolitik in Bayern e.V. (VLM), am Freitag in Ingolstadt.

Der im Jahr 2010 von der schwarz-gelben Koalition eingeführte ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent (vorher 19 Prozent) hat nach Angaben von Herzner-Tomei voll gewirkt.

Investitionen in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro für Neuanschaffungen, Modernisierungen und Umbauten hatte das deutsche Übernachtungsgewerbe angekündigt und großteils schon umgesetzt. Fast 2.700 neue Vollzeit- und Teilzeitstellen sowie 1.335 neue Ausbildungsplätze seien neu geplant worden. 33,6 Prozent der Hotel-Unternehmer haben laut einer Dehoga-Umfrage ihre Zimmerpreise um durchschnittlich 6,5 Prozent gesenkt.
Das komplette Umfeld habe profitiert: Hotelgäste, Mitarbeiter, Handwerker und Zulieferer. „Es ist das passiert, was gewünscht war“, betont die 52-jährige Gastronomie-Unternehmerin. „Pläne von FDP-Generalsekretär Christian Lindner zu einer Wende in der Mehrwertsteuerfrage stößt die Branche vor den Kopf.“

Eine Politik für mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie der Standortsicherung der deutschen Tourismuswirtschaft sei in der Vergangenheit und in der Zukunft richtig. So lange die deutschen Nachbarländer einen ähnlichen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gewähren, könne Deutschland nicht zu Lasten der Branche ausscheren. „Die Rahmenbedingungen müssen in der EU gleich sein. Gleiche Wettbewerbsbedingungen gehen vor Steuersatz-Kosmetik“, so Herzner-Tomei.

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