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GFE Group: Was geschädigten Investoren hilft und was nicht

(openPR) In der Presse und im Internet überschlagen sich die Meldungen zu der GFE Group mit Sitz in Nürnberg, die ihren Anlegern und Investoren versprach, mit Rapsöl betriebene Blockheizkraftwerke betreiben zu wollen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg sieht den Anfangsverdacht für ein Betrugsmodell, acht Mitglieder aus der Geschäftsleitung befinden sich in Untersuchungshaft. Einige der derzeitigen Angebote, die sich an die geschädigten Investoren richten, versprechen die schnelle Lösung. Trotzdem wird sich der gut beratene Anleger sehr genau überlegen, wie nun zu verfahren ist.




Bei der Lektüre diverser Presseartikel kann man sehr gut beobachten, wie interessierte Kreise derzeit um die öffentliche Meinungshoheit kämpfen. Die markige Aussage, „diese Depesche richtet sich an alle, denen die Wahrheit etwas bedeutet“, steht auf der ersten Seite eines größeren Konvolutes, der nach Angaben einer Nürnberger Lokalzeitung der Presse in Sachen „GFE“ zugespielt worden sein soll.
Zu den interessierten Kreisen gehören auch Rechtsanwaltskanzleien, die derzeit geschädigten Anlegern und Investoren eifrig Ihre Dienste andienen und dazu teilweise bereits kostenpflichtige Google-Adword-Anzeigen geschaltet haben. Der Nutzer des Suchportals Google findet, wenn er das Suchwort „GFE“ oder „Blockheizkraftwerk“ in die Suchmaschine eingegeben hat, bereits auf der ersten Trefferseite die an vorderster Stelle platzierten Werbeanzeigen. Diese verweisen dann auf die Internetseiten der per „Google-Adword-werbenden“ Rechtsanwaltskanzleien (auf die sog. „Landing-Page“). Auf diese Weise werden Kapitalanleger kanalisiert und sollen neue Aufträge in die Anwaltskanzleien gespült werden. Das ist an sich nichts verwerfliches, denn auch wir Rechtsanwälte sind Unternehmer, die zu Recht um die Dienste unserer Kunden werben.
Trotzdem ist das Bild einer zielführenden Vorgehensweise für den einzelnen Kapitalanleger, der nicht über die notwendigen Informationen verfügt und seinen Wissenstand nur aus der Lektüre von Zeitungsmeldungen und aus dem Internet speist, derzeit eher unüberschaubar und keineswegs klar.
Eine Nürnberger Zeitung berichtet davon, dass ein Beschuldigter angeblich bereits gestanden haben will und beruft sich dabei auf die Information eines Rechtsanwaltes, der laut Zeitungsmeldung mehrere hundert Investoren vertritt. Dieser bestreitet vehement diese Information weitergereicht zu haben und hat dazu bereits erfolgreich einen Gegendarstellungsanspruch durchgesetzt.
Zum Teil geht es bei den Rechtsfragen der Anleger aber auch um regelrechte Detailfragen steuerrechtlicher Art. Beispielsweise haben Finanzämter derzeit die Auszahlung der Umsatzsteuererstattung im Wege des Vorsteuerabzuges den Investoren gegenüber gestoppt. Auch hier findet man wenige Antworten im Internet, wie diese Problematik zu lösen ist.
Über das Vermögen eines der Gesellschaften der GFE Group soll bereits ein Insolvenzverfahren beantragt worden sein, während zugleich übersehen wird, dass die GFE Group aus durchaus zahlreichen unterschiedlichen Gesellschaften bestand.
Über die Rolle eines TÜV-Gutachten, welches an anderer Stelle auch als DEKRA Gutachten bezeichnet wird, wird dann ebenso heftig gestritten, wie zu der Frage, ob die Blockheizkraftwerke nun die angepriesenen Wirkungsgrade gehabt hätten oder nicht.
„Wenn man nichts genaues weiß, ist der Schnellschuss meistens die schlechteste Lösung“, rät die Potsdamer Sozietät ilex Rechtsanwälte & Steuerberater, die derzeit für eine Reihe von Investoren Akteneinsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Nürnberg gestellt hat.

Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse

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