(openPR) Endlich ist es soweit: Die wohl schönste Zeit des Jahres steht unmittelbar bevor: Der Urlaub! Trotz Billigflieger werden in diesem Jahr wieder rund 33 Prozent mit dem Auto in die schönsten Wochen des Jahres starten. Doch was tun, wenn die Ferienfreude durch einen Blechschaden getrübt wird? Rund 150 000 Deutsche geraten pro Jahr unverschuldet in einen solchen Unfall im Ausland. Julian Regenthal-Patzak berichtet:
Intro: Fahrendes Auto, Urlaubsmusik, Unfall.
„Und das in Spanien – so ein Mist!“
Es ist schneller passiert als man denkt: Ein Unfall im Urlaubsland. Die ganze Urlaubsfreude scheint dahin zu sein. Da hilft es auch nichts, wenn klar ist, dass man an dem Unfall unschuldig ist. Wichtig ist jetzt vor allem eines: Die Nerven behalten! Das rät auch Heiko Beermann vom Zentralruf der Autoversicherer:
„Gut, bei allem verständlichen Ärger ist es nicht notwendig, in Panik zu verfallen. Sie sollten die Unfallstelle genau markieren, beschreiben und auch dann Fotos von der Unfallstelle machen. Der Europäische Unfallbericht hilft jedem Unfallbeteiligten ganz einfach, die jeweilige Unfallsituation zu dokumentieren.“
So erstaunlich es klingt: Im Anschluss sollten Sie Ihren Urlaub in Ruhe fortsetzen. Denn es reicht aus, die Schadenregulierung erst nach dem Urlaub einzuleiten. Das ist relativ einfach. Wenn Sie zu Hause sind, rufen Sie einfach unter 0180 – 25 026 beim Zentralruf der Autoversicherer an.
„Sie werden gefragt nach dem Unfallereignis. Das heißt, Sie werden aufgefordert, uns das Kennzeichen und den Schadentag zu benennen. Und die Versicherungsgesellschaften haben dann die Schadenregulierungsbeauftragten der unterschiedlichen Länder bei uns in einer Datenbank hinterlegt. Und wir können diese Verbindung herstellen zwischen der Versicherung und dem deutschen Schadenregulierungsbeauftragten.“
Allein im vergangenen Jahr wurde der Zentralruf der Autoversicherer 30 000 Mal bei solchen Auslandsunfällen genutzt. Die ausländische Versicherung hat drei Monate Zeit, sich bei dem Betroffenen zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird. Die Schadenregulierung selbst kann jedoch länger dauern. Bei eventuellen Problemen ist der Schadenregulierer des Urlaubslandes Ihr Ansprechpartner.
Wer sich genauer über Schadenregulierungen mit ausländischen Kfz-Versicherungen informieren will, sollte ins Internet gehen. Dort gibt es unter www.zentralruf.de zahlreiche Tipps und Hilfestellungen. Auch den Europäischen Unfallbericht in sieben Sprachen bekommt man dort. Und hier noch einmal die bundeseinheitliche Nummer des Zentralrufes. Sie lautet 0180 – 25 026.
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