(openPR) Derzeit beschäftigt viele Unternehmen mit Nutzfahrzeugen die Frage, ob die neuen Regelungen, nach denen ab Dezember 2011 ein Verkehrsleiter gestellt bzw. registriert werden muss auch für den Fall gilt, dass Fahrzeuge im Werkverkehr eingesetzt werden.
Die Juristen des Bundesverband Fuhrparkmanagement bestätigen, dass gemäß der EG Verordnung Nr. 1071/2009 nur der gewerbliche Verkehr, nicht der Werkverkehr betroffen ist und im Falle eines ausschließlichen Werkverkehrs die Regelung keine Anwendung findet.
Artikel 1 der Verordnung, Abs. 2 stellt klar, dass die Verordnung für alle in der Gemeinschaft niedergelassenen Unternehmen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben gilt. Sie gilt auch für Unternehmer, die die beabsichtigen, den Beruf des Kraftverkehrsunternehmens auszuüben.









