(openPR) Mit jedem Bisschen Grün kommen wir dem ersehnten Frühling einen Schritt näher. Aber dieses Grün muss am 1. März von unseren Straßen verschwunden sein: Das Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum wechselt die Farbe von Grün auf Schwarz.
Stichtag ist der 1. März, Null Uhr. Wer am Abend vorher schon auf Schwarz umrüstet oder wer nach Mitternacht in den frühen Morgenstunden noch mit Grün unterwegs ist, der fährt ohne Versicherungsschutz! Und das ist eine Straftat! Auch, wenn das neue Kennzeichen schon zuhause bereit liegt. Der Versicherungsschutz besteht erst dann, wenn das richtige Schild zum richtigen Zeitpunkt am Moped prangt. Für das Fahren ohne Versicherungs-schutz gibt es Punkte in Flensburg, die erst nach fünf Jahren gelöscht werden. Und es gibt ein Strafverfahren. Das wird zwar oftmals wegen Geringfügigkeit eingestellt, aber manchmal nur mit Auflagen. Das kann zum Beispiel ein Eintrag ins Erziehungsregister sein, der dann fünf Jahre lang erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann.
Also dann: Helm auf und gut versichert auf in den Frühling! Aber nur so schnell, wie Ihr Schutzengel fliegen kann...









