(openPR) Reitverein - Haftpflichtversicherung
Für viele Risiken passt das „Versicherungsprodukt von der Stange“ nicht mehr und eine individuelle Beratung muss durchgeführt werden.
Hier ist pferd-versichert.de Ihr kompetenter Ansprechpartner! Die Haftungssituationen bei einem Reitverein sind vielgestaltig und extrem gefahrenträchtig.
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Viele Vorstände sind vielleicht der Meinung, sie können das Haftungsrisiko auf Null reduzieren, wenn sie sich an alle geltenden Regeln, Vorschriften und Gesetze halten und die Investition in eine Vereinshaftpflichtversicherung sei daher unnötig. Bei der fast nicht mehr zu überschauenden Bandbreite an Verkehrssicherungspflichten wie Warn-, Hinweis-, Überwachungs-, Auswahl-, Organisations- und Fürsorgepflichten wird diese Überlegung ganz schnell zu einer sogenannten Milchmädchenrechnung.
Vielen dürfte nicht bekannt sein, dass z.B. auch missbräuchliches Verhalten Dritter die Verkehrssicherungspflicht nicht entfallen lässt, wenn die Gefahr groß ist, ein Anreiz für missbräuchliches Verhalten besteht und die Sicherungsvorkehrung möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Diese Risiken können nur durch die Tierversicherung abgefangen werden. pferd-versichert.de bietet die Haftpflichtversicherung für Reitvereine, die größten Schutz bietet.
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Reitvereine treten häufig mehrmals jährlich als Veranstalter auf, z.B. bei Turnieren oder Lehrgängen. Jeder Sach- und vor allen Dingen Personenschaden, der im Rahmen einer solchen Veranstaltung bei Vereins- oder Nichtmitgliedern, Teilnehmern und Besuchern entsteht, wird mit größter Wahrscheinlichkeit beim Vereinsvorstand „auf dem Tisch“ landen – in Form eines Schadensersatzanspruches.
Viele Vereinsvorstände verweisen jetzt vielleicht auf die Allgemeinen Bedingungen, die zusammen mit der Turnierausschreibung veröffentlicht werden. Danach werden häufig sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Der BGH hat hierzu unlängst einen Fall entschieden, wonach solche Bedingungen häufig unwirksam sind. Er hat gleichzeitig dem Eigentümer eines Pferdes, welches sich bei einer Springprüfung an einem Fangständer schwer verletzt hatte und letztendlich eingeschläfert werden musste, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 35.000,- Euro zugesprochen. In einem solchen Fall entlastet es den Vorstand ganz erheblich, wenn er die Angelegenheit an seine Haftpflichtversicherung abgeben kann und sich keine Gedanken darüber machen muss, ob diese Schadensersatzansprüche unter Umständen den finanziellen Ruin des Vereins bedeuten.
Im übrigen reguliert eine Vereinshaftpflichtversicherung nicht nur die berechtigten Ansprüchen, sondern wehrt die unberechtigten auch ab – im Zweifel auch vor Gericht und ohne dass dem Verein dabei irgendwelche Kosten entstehen.
pferd-versichert.de bietet hier für jeden Verein ein kostengünstiges und maßgeschneidertes Versicherungskonzept an. Da viele Reitvereine nicht nur als Veranstalter auftreten, sondern auch eine Reitanlage unterhalten, also einen landwirtschaftlichen Betrieb führen, ist es sinnvoll und kostengünstig, die Vereinshaftpflichtversicherung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung mit einzuschließen. Je nach Größe der bewirtschafteten Fläche bietet pferd-versichert.de eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung in Zusammenarbeit mit der Gothaer Versicherung an.
Fordern Sie sich am besten ein unverbindliches Angebot an!
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