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Die häufigsten Irrtümer in der Verbreitung von Presseinformationen der Reisebranche

14.12.201009:55 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Der Journalist lernt sein Handwerk mit der Formel: Wer? Was? Wo? Wann? Wie? Warum? Eine einfache und nachvollziehbare Formel, wenn es darum geht, Informationen zur Veröffentlichung sachgerecht aufzubereiten. Und doch sieht der Alltag einer Redaktion anders aus, die sich der täglich zunehmenden Flut von Presseinformationen aller Art konfrontiert sieht, bei der mitunter alle Register der Kreativwirtschaft für die Kundschaft gezogen werden, angefangen bei der Zielgruppe, den Inhalten, der Verpackung, der beabsichtigten Wirkung sowie wichtige rechtliche Aspekte, die zumeist völlig außen vor gelassen werden.




Zielgruppe: Der Endkunde
Die ausgesendete Presseinformation erreicht Journalisten, bestenfalls Reisejournalisten. Diese erhalten mit der Presseinformation Auskünfte zu einem Reisethema, um darüber in ihrem jeweiligen Medium zu "berichten", d.h., den reisenden Leser zu "informieren".

Wirkung: Belegexemplar erbeten
Das Berichten auf Basis von Presseinformationen ist genau genommen eine weitreichende Marketingmaßnahme. Im Falle von Online-Veröffentlichungen handelt es sich dabei auch um Suchmaschinenmarketing und Social-Media-Marketing - in jedem Fall ist es Content-Marketing.

Inhalt: Neueste Angebote, Schnäppchen und vor allem exklusiv
Auch wenn es sich bei der Verbreitung von Presseinformationen um eine Marketingmaßnahme handelt, so sind Werbetexte und Preisangebote der unangebrachteste Sprachgebrauch in einer Presseinformation. Augenscheinliche Werbung führt beim Journalisten zur direkten Betätigung der Delete-Taste, schlechtestenfalls wird die Absender-Adresse für weitere Zustellungen blockiert.

Versand: Wichtig - Dringend- Eilt
Der Arbeitsvorrat des heutigen Journalisten befindet sich in seinem eMail-Postfach. Es versteht sich daher von selbst, dass alles, welches noch per Papier-Post eintrifft nahezu unbeachtet im Papierkorb landet. Vorteile der Beachtung hat derjenige, der dezent auftritt und für jedes Thema eine separate eMail versendet. eMail mit hoher Priorität kommt allenfalls vom Chefredakteur.

Form: Fertige Druckvorlage
Hier streiten sich (noch) die Geister. Tatsache ist, dass besonders PDF-Dokumente schwer bis gar nicht verwertbar sind und daher als Arbeitsgrundlage eine ähnliche Qualität aufweisen wie alles, das in gedruckter Form auf den Schreibtisch eines Journalisten flattert. Zahlen-Daten-Fakten und unformatierte Texte werden zur redaktionellen Bearbeitung per „copy and paste“ aus der Informationsquelle übernommen. Ist dies umständlich oder gar unmöglich, hat die Presseinformation aufgrund des herrschenden Zeitdrucks so gut wie keine Chance, beachtet zu werden.

Bildmaterial: 300 dpi hochauflösend
Ein der redaktionellen Verwendung angepasstes und kostenfreies Bildmaterial als Beilage zur Presseinformation erhöht die Beachtungswahrscheinlichkeit. Jedoch sind eMails mit voluminösen Dateianhängen gänzlich unbeliebt bei Journalisten. Der beste und schnellste Weg für die Übermittlung einer Bilddatei ist der funktionierende Download-Link.

Urheberrecht: Wir haben das Bild gekauft
Bei Texten von Presseinformationen handelt es sich um Auftragstexte. Ob und inwieweit hier eine anerkannte Urheberschaft vorliegt ist strittig. Für Bildmaterial gelten jedoch unstrittig und eindeutig die Regelungen des Urhebergesetzes. Und damit besteht für das veröffentlichende Medium eine Kennzeichnungspflicht mit Namensnennung des Fotografen, der abgebildeten Personen, Kunstwerke, etc. am Bild. Die Übermittlung dieser Informationen ist daher in der Presseinformation zwingend erforderlich. Anderenfalls können seitens der Urheber Regressansprüche geltend gemacht werden.
Urheber eine Werkes und damit Inhaber geistigen Eigentums ist derjenige, der es erschaffen hat. Im Falle einer Fotografie ist es demnach der Fotograf. Des weiteren ist das Urheberrecht nicht übertragbar.

Copyright - Das Bild gehört uns
Das Copyright für ein Werke besitzt derjenige, der vom Urheber zur Vermarktung des Werkes per Vertrag ermächtigt wurde.

Nutzungsrecht - Quo vadis?
Im Gegensatz zu der weit verbreiteten Meinung, man benötige ein Urheberrecht oder Copyright am Bildmaterial, um es mit einer Presseinformation zu verbreiten, ist dies das Nutzungsrecht, welches im besten Fall schriftlich vorliegen sollte. Der adressierte Journalist geht grundsätzlich davon aus, dass er frei über Text und Bildmaterial verfügen darf.

Kosten: Abdruck honorarfrei
Es ist selbstverständlich, dass für die Veröffentlichung einer Presseinformationen keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Schließlich will und muss die Presse unabhängig bleiben. Allerdings verursacht die Bearbeitung einer Presseinformation bei den Medien Kosten in der Bearbeitung durch einen Journalisten und der anschließenden Produktion. Die klassischen Einnahmequellen der verbreitenden Medien sind der Verkaufspreis sowie Werbeeinnahmen. Es versteht sich daher von selbst, dass Werbung verpackt als Presseinformationen nicht kostenfrei zur Veröffentlichung berücksichtigt werden.

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