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Absauganlagen und Filteranlagen durchchecken bitte

19.11.201012:12 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Absauganlagen und Filteranlagen durchchecken bitte
Absauganlagen und Filteranlagen von Keller.
Absauganlagen und Filteranlagen von Keller.

(openPR) Wer seine Absauganlagen regelmäßig - ein- bis zweimal im Jahr - überprüfen lässt, ist vor unliebsamen Überraschungen gefeit. Früher inspizierten viele Unternehmen ihre Abscheider noch selbst. Komplexere Technik, immer mehr gesetzliche Auflagen, die einzuhalten sind, sowie ein hoher Schulungsaufwand für das Personal machen dieses Vorgehen jedoch zunehmend unwirtschaftlich. Die Lösung: eine Keller-Service-Vereinbarung.



Wer ein Auto kauft, weiß: Damit der Wagen sicher und zuverlässig fährt, muss er regelmäßig zur Inspektion in die Werkstatt. "Erstaunlicherweise übertragen viele Menschen dieses Wissen nicht auf andere hoch komplexe Maschinen, wie unsere Absauganlagen", beobachtet Jochen Binsch vom Keller-Servicevertrieb. "Dabei hängt viel vom einwandfreien Zustand der Absaugvorrichtungen ab." Fielen sie aus, gelangten eventuell gesundheitsgefährdende Substanzen in die Atemluft. Beeinträchtigte Abscheider führten unter Umständen zum Stillstand der gesamten Produktion an den betroffenen Maschinen. Sind Anlagen schlecht gewartet, steigt durch Staubablagerungen und vermehrte Zündquellen aufgrund defekter elektronischer Komponenten zudem das Explosionsrisiko. "Betreiber haben also in mehrfacher Hinsicht ein vitales Interesse daran, dass ihre Absauganlagen regelmäßig gewissenhaft geprüft werden", sagt Jens Alber, Bereichsleiter Marketing und After-Sales Service bei Keller Lufttechnik. "Dazu sind sie im Übrigen auch gesetzlich verpflichtet. Die Gefahrstoffverordnung, die durch die berufsgenossenschaftliche Regel 121 präzisiert wird, schreibt eine mindestens einmal jährliche Funktionsprüfung vor." Was bei Anlagen mit Explosionsgefahr zu tun sei, regele außerdem die Betriebssicherheitsverordnung, ergänzt CE-Koordinator Jens Kuhn: "Sie legt zum Beispiel fest, dass eine 'befähigte' Person die Maschine inspiziert. Das ist jemand, der eine technische Ausbildung absolvierte, über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in diesem Bereich verfügt und sich nachweislich fortlaufend zum Explosionsschutz weiterbildet."

Selbst inspizieren?
Viele Betriebe hatten früher eigene Leute, die diese Aufgabe übernahmen. Inzwischen hat sich das Bild geändert: "Unternehmen arbeiten heute aus Kostengründen mit einer dünneren Personaldecke. Sie können den Bereich der Funktionsprüfung kaum mehr mit übernehmen", erläutert Alber. "Durch aufwändige elektronische Steuerungen und Sicherheitskomponenten sind die Anlagen heute zudem deutlich komplexer. Gleichzeitig kommen ständig neue Richtlinien hinzu, die einzuhalten sind. Das macht es für Unternehmen immer aufwändiger und daher zunehmend unwirtschaftlich, eigenes geschultes Personal für die Funktionsprüfung vorzuhalten." Die meisten Keller-Kunden schlössen daher beim Kauf der Anlage auch gleich eine Service-Vereinbarung ab.

Prüfung: ordnungsgemäß durchgeführt und gut dokumentiert
"Unsere geschulten Mitarbeiter, die wir für den Service regelmäßig weiterbilden, erstellen für jede Anlage einen Inspektionsplan. In der Regel sieht er eine jährliche Prüfung vor. Bei Nassabscheidern raten wir aber zu einem halbjährlichen Turnus", sagt Binsch. "Anhand einer Servicecheckliste überprüfen wir die Anlage, tauschen defekte Kleinteile im Bedarfsfall gleich aus oder vermerken, was in nächster Zeit zu tun ist. Anhand unserer Checklisten kann der Betreiber die ordnungsgemäße Prüfung im Bedarfsfall auch lückenlos nachweisen." Eine Prüfplakette an der Anlage dokumentiert, wann und von wem die letzte Prüfung durchgeführt wurde und wann die nächste fällig ist.

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