(openPR) C-MOR stellt in Zusammenarbeit mit LevelOne ein neues Feature zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte im Rahmen von Videoüberwachung vor
Stuttgart/Hechingen, den 16.11.2010
Beim Einsatz von Videoüberwachung kommt oft die Frage nach Datenschutz und Sicherheit auf. Diese Maßnahme Privatsphärenmaske bietet Anwendern eine bequeme und einfache Lösung.
Die Privatsphärenmaske ermöglicht es C-MOR Benutzern, in Verbindung mit dem Einsatz der LevelOne Kameramodelle FCS-5030 und FCS-5011, sensible Bildbereiche der Videoüberwachung mittels einer schwarzen Bildmaske auszublenden und somit z.B. die Persönlichkeitsrechte, der im überwachten Bereich anwesenden Personen, zu wahren.
Bei der Videoüberwachung in Betrieben muss der Arbeitnehmerdatenschutz auf der Basis des Arbeitsrechts beachtet werden. Die im Rahmen dessen durch Betriebsräte geforderte Wahrung der Rechte von Angestellten durch den Arbeitgeber, kann dank dieser Lösung jederzeit nachgekommen werden. Genauso auch im Privatgebrauch bzw. zu Hause. Schneller als gewünscht werden öffentliche Gehwege oder das Nachbargrundstück im Video erfasst. Die „Privacy Mask“ verhindert dies und zerstreut die Bedenken von Nachbarn schon im Voraus.
Die Anwendung der Privatzonen-Ausblendung bzw. die Ausblendung nicht relevanter Bildbereiche ist unter anderem speziell für besonders schutzbedürftige Zonen, wie z.B. Sauna oder Umkleidekabinen, entwickelt worden.
In der Praxis sieht die Ausblendung kritischer Bereiche so aus, dass der Benutzer die Möglichkeit hat, sensible Überwachungsbereiche anhand eines flexibel gestaltbaren schwarzen Bildbereichs abzudecken. Dieser Bereich wird im Rahmen der Aufnahme ausgespart und somit beim Abspielen eines Überwachungsvideos oder der Darstellung eines einzelnen Bildes anhand einer schwarzen Fläche im Bildbereich dargestellt. Der ausgesparte Bereich ist bei der Wiedergabe somit nicht darstellbar und die Wahrung der Anonymität zu 100% garantiert.
„Es liegt auf der Hand, dass es beim Einsatz einer Videoüberwachung Regeln und Grenzen gibt, die vom Anwender der Lösung akzeptiert und befolgt werden müssen. Die Privatsphärenmaske bietet unseren Kunden nun die perfekte Lösung für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten“, so Michael Reuschling, Geschäftsführer der za-internet GmbH.
Mehr Informationen zur Privatsphärenmaske können unter http://www.c-mor.de abgerufen werden. Telefonisch ist C-MOR unter +49 (0)74 71 93 01 99 20 erreichbar.












