(openPR) Einstweilige Verfügung im Rechtsstreit zwischen Open Text Software GmbH und AOE media GmbH wird voraussichtlich abgelehnt.
Düsseldorf/Wiesbaden, 28. Oktober 2010 – Die Frage, ob ein Werbeschreiben mit der pointierten Überschrift „Dead Dot Walking?“ wettbewerbsrechtlich zulässig ist, beschäftigte gestern das Landgericht Düsseldorf. Die Überschrift bezieht sich auf das von der Open Text Software GmbH übernommene Content Management System (CMS) RedDot. Open Text, ein führender Anbieter von Unternehmenssoftware im Bereich Enterprise Content Management, stellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Absender des Schreibens, die AOE media GmbH. AOE media ist ein führender Dienstleister für Open Source Web Content Management auf Basis von TYPO3.
Voraus ging eine Abmahnung an AOE media; das Bemühen der Anwälte von AOE media auf außergerichtliche Regelung mit Open Text war vergeblich. Nach dem bereits dem Antrag von Open Text, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, nicht stattgegeben wurde, gab das Gericht in der gestrigen mündlichen Verhandlung zu erkennen, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung voraussichtlich abgewiesen würde. Die endgültige Entscheidung wird am Mittwoch, den 24. November 2010 vom Landgericht Düsseldorf getroffen.
Der Anlass des Streits: Das Werbeschreiben machte vor ein paar Monaten auf eine in der Branche geführte Diskussion um das CMS RedDot aufmerksam. Es problematisierte dabei die Übernahme von RedDot durch Open Text zusammen mit der weiteren Übernahme des CMS-Herstellers Vignette. Die Frage nach der zukünftigen Release-Strategie wurde von AOE media pointiert gestellt: „Quo vadis, RedDot?“. Open Text sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und ist der Auffassung, AOE media habe Open Text verunglimpft und die gegenstandslose Behauptung aufgestellt, RedDot würde nicht mehr weiterentwickelt werden. Der Ausgang des Prozesses dürfte im Wesentlichen davon abhängen, ob Open Text ausreichend glaubhaft machen konnte, dass RedDot, das in Open Text Web Site Management umbenannt wurde, eigenständig weiterentwickelt wird.
„Das vorläufige prozessuale Ergebnis ist für uns erfreulich, wenngleich ich erwartet hätte, dass Open Text versucht, die Diskussion zu bereinigen, anstelle Mitbewerber durch gerichtliche Auseinander-setzungen anzugreifen,“ sagt Kian T. Gould, Geschäftsführer von AOE media.
Dr. Hajo Rauschhofer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erläutert dazu weiter: „Im Licht der jüngeren wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung sind wir der Auffassung, dass es zulässig ist, im Markt laufende Diskussionen aufzugreifen. Zudem hat nicht zuletzt der Bundesgerichtshof in jüngster Zeit noch deutlich pointiertere Werbemaßnahmen mit dem auch im Werberecht geltenden Grundrecht der Meinungsäußerung für zulässig erachtet.“
AOE media brachte nämlich in dem umstrittenen Werbeschreiben ebenfalls deutlich zum Ausdruck, die eingangs gestellte Frage nicht beantworten zu können. Darüber hinaus wurde über in Fachkreisen geäußerte Meinungen zu dieser Diskussion informiert und das Open Source CMS TYPO3 als zukunftssichere Alternative zu lizenzbasierten Lösungen angeboten.
Das Web Content Management System RedDot wurde im Oktober 2006 durch die amerikanische Open Text Corporation übernommen. Seitdem wird in der Branche die Zukunft von RedDot innerhalb der Produktpalette von OpenText kritisch beobachtet. Nicht zuletzt der in 2009 erfolgte Kauf von Vignette, einem weiteren Web CMS, führte zu weiteren Diskussionen im Markt.









