(openPR) Altlast gleich Abfall?
EUROFORUM-Konferenz: "Bodenschutz aktuell"
15. und 16. Juni 2005, Köln
Düsseldorf, Mai 2005. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall "van de Walle" vom 7. September 2004 stellt die deutsche Unterscheidung von Abfall- und Bodenschutzrecht in Frage. Die vom EuGH getroffene Feststellung, dass "nicht ausgehobenes verunreinigtes Erdreich im Sinne der europäischen Abfallrahmenrichtlinie Abfall ist", weitet den deutschen Abfallbegriff auf unbewegliche Sachen aus. Kontaminiertes Erdreich wird bis jetzt in Deutschland durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) erfasst. Das Gesetz enthält ein gestuftes Instrumentarium, dass unter Umständen sogar ein Absehen von der Bodensanierung zulässt. Wenn kontaminierte Böden allerdings als Abfall eingestuft werden, müssen sie in jedem Fall entsorgt, verwertet oder beseitigt werden.
Die EUROFORUM-Konferenz "Bodenschutz aktuell" (15. und 16. Juni 2005, Köln) greift die Auswirkungen des "van de Walle"- Urteils für die Haftung von Grundstücksbesitzern und Nutzern, beziehungsweise von Abfallbesitzern und Abfallerzeugern auf. Über den Änderungsbedarf und die bereits umgesetzten Neuerungen im Bodenschutzrecht informiert der Leiter der Arbeitsgruppe Bodenschutz MinR Dr. Kurt Schäfer (BMU, Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz und Reaktorsicherheit). Die Präzisierung bodenschutzrechtlicher Anforderungen in der Bundesbodenschutzverordnung ist das Thema von Babara Kabardin (Umweltbundesamt). Die Frage, inwieweit sich der Eigentümer kontaminierter Flächen nach dem EuGH-Urteil strafbar macht, wenn er nichts unternimmt, beantwortet MinR Dr. Frank Petersen (BMU). Er zeigt Handlungsanweisungen an die Bodenschutzverwaltung auf und erläutert die Bemühungen der Bundesregierung um eine Änderung der Abfallrahmenrichtlinie.
Die Verantwortlichkeiten für Bodenveränderungen und Altlasten ist eines der Themen von Hans-Jürgen Müggenborg (Rechtanwälte Josten Müggenborg Weyers). Auf Haftungsrisiken wie die "Ewigkeitshaftung" des früheren Grundstückseigentümers und weitere Fragen der Kostentragungspflicht geht Dr. Dominik Greinbacher (KERMEL & SCHOLTKA) ein. Als Alternative zu behördlichen Verfügungen stellt Prof. Dr. Jens-Uwe Fischer (Deutsche Bahn AG) die Möglichkeiten von Sanierungsplänen und -verträgen vor. (1992 Zeichen)
Das vollständige Programm finden Sie unter:
www.euroforum.de/pr_bodenschutz
Weitere Informationen:
Dr. phil. Nadja Thomas
Pressereferentin
EUROFORUM Deutschland GmbH
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Tel.: +49 211/96 86-33 87
Fax: +49 211/96 86-43 87
E-Mail:
Pressemitteilung im Internet: www.euroforum.de/presse/bodenschutz
EUROFORUM Deutschland GmbH
EUROFORUM Deutschland GmbH ist eines der führenden Unternehmen für Konferenzen, Seminare, Jahrestagungen und schriftliche Management-Lehrgänge. Seit 1993 ist EUROFORUM Deutschland GmbH Exklusiv-Partner für Handelsblatt-Veranstaltungen, seit 2003 ebenfalls Kooperationspartner für Konferenzen der WirtschaftsWoche. Mit rund 200 Mitarbeitern haben im Jahr 2004 mehr als 800 Veranstaltungen in über 20 Themengebieten stattgefunden. Rund 36 000 Teilnehmer besuchten im vergangenen Jahr EUROFORUM-Veranstaltungen. Der Umsatz lag 2004 bei rund 50 Millionen Euro.










