(openPR) Argumente für eine (neue) Gaswarnanlage
Für den erstmaligen Einsatz oder den Austausch einer Gaswarnanlage gibt es verschiedene Gründe:
In vielen Bereichen der Industrie und des täglichen Lebens werden giftige bzw. explosive Gase und Dämpfe freigesetzt. Diese können in bestimmter Konzentration Explosion Gesundheitsschäden bei Mensch und Tier verursachen die bis zum Tod führen können.
Auch Explosionen stellen ein Risiko dar, welches mit Hilfe von Gaswarnanlagen erheblich gemindert wird.
Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber verschiedene Gesetze, Vorschriften und Richtlinien erlassen, die den Einbau und die Instandhaltung von Gaswarngeräten reglementieren:
Gaswarneinrichtungen für toxische Gase
- DIN EN 455441-1:2000-10 Einrichtung ortsfester, tragbarer und personenbezogener Gaswarngeräte
- TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwert
- T 021/BGI 839 Einsatz und Betrieb von Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff
Gaswarneinrichtungen für brennbare Gase
- DIN EN 60079-29-2 Auswahl, Installation, Einsatz und Wartung von Geräten für die Messung von brennbaren Gasen
- DIN EN 60079-29-1 Ortsfeste Gaswarnanlagen für die Messung von brennbaren Gasen
- Betriebssicherheitsverordnung Prüfpflichten überwachungsbedürftiger Anlagen
CO-Warnanlagen
- die Garagenverordnung, in der die generelle Verpflichtung zur Überwachung des Co- Gehalts in Tiefgaragen sowie die zulässigen Grenzwerte geregelt sind.
- Die Prüfverordnung/ Betriebsverordnung der Länder, in der die Fristen für Sachverständigen-Wiederholungsprüfungen geregelt sind.
- VDI 2053/ TRG 900, die Bestimmungen hinsichtlich Schaltschwellen, Anordnung und Anzahl von Messstellen sowie Wartungs- und Funktionskontrollintervalle festschreibt.
Eine neue Gaswarnanlage bietet Planungssicherheit, da durch Garantieleistungen während eines Zeitraumes von i. d. R. 3 Jahren keine Reparaturkosten anfallen.
Ein Neues Gaswarnsystem amortisiert sich i. d. R. binnen 2 bis 3 Jahren, da geringere Energie-, Wartungs- und Instandhaltungskosten anfallen.
Entscheidung für die richtige Gaswarnanlage
Bei der Auswahl einer geeigneten Gaswarnanlage muss eine Reihe von Aspekten berücksichtigt werden. Eine Rolle spielen dabei
1. Art und Konzentration der zu messenden Gase
Als toxische Gase müssen CO2 CO H2S SO4 NO2 Cl2 O2 NO 134a, als explosive Gase Erdgas, Wasserstoff, Propan, Butan , Acetylen, usw., als explosive Dämpfe Aceton, Lösemittel (Farben), Reinigungsmittel (Alkohole), Entfettungsmittel (Benzine) und Benzindampf überwacht werden. Toxische Gase kommen in Tiefgaragen, Tunnel, Chemischer Industrie, Mineralölindustrie, Eisen- und Stahlgießereien, Kohlekraftwerken, Hochöfen, Stahlwalzwerken, Papier-, Textil- und Lederindustrie, Bergbau, Automobilindustrie, Kfz-Werkstätten, gummiverarbeitender Industrie, Kläranlagen, Schwimmbädern, Trinkwasseraufbereitung, Kunststoff verarbeitender Industrie, Feuerlöschanlagen, Büros, Sportstätten und Kälteanlagen zum Einsatz.
Explosive Gase werden in Gasheizung, Flüssiggastank, Gasübergangsstation, Gasflaschenlager, Klärwerk und Deponie eingesetzt.
Explosive Dämpfe findet man in Farblagern, Lackierereien, chemischer Industrie, Druckereien, Abfüllanlagen und Motorenprüfständen.
2. Art der Messverfahren
3. Anzahl und der Einsatzort der Messfühler
Die Größe, Höhe und Bauart sowie die Nutzung können Kriterien für die Auslegung der Gaswarnanlagen und die Anzahl der Messstellen darstellen.
4. Festlegung der Alarmgrenzen
In vielen Bereichen dienen Arbeitsplatzgrenzwerten als maßgebliche Orientierung zur Einrichtung der Alarmschwellen. Als Grundlage der Auswertung werden zumeist die gemittelten Werte über 8 Stunden bzw, kurzfristige Expositionszeitein über die Dauer von 15 Minutengenommen.
5. Anzusteuernde Feldgeräte und Weiterleitung an Überwachungsstellen.
Um das Risiko einer Vergiftung bzw. einer Explosion zu minimieren wird meist durch mechanische und natürliche Belüftung versucht die Gaskonzentration zu verringern. Dieses geschieht automatisch bei Überschreitung der eingestellten Alarmschwellen, In der regel sind es Lüftern und automatische Tor, Türen und Fenster die als aktives Bauteil in den Prozess eingreifen. Passive Bauelemente Stellen alle visuellen und akustischen Warnmelder dar, Hinzu werden Auslösungen und Störungen immer häufiger auf ständig besetzte Stellen mit Hilfe der Gebäudeleittechnik angezeigt zusätzlich können die vorgenannten Informationen auch per SMS, Fax, SNMP und Email weitergegeben werden.







