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Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit: "Wir wollen keine Kultur der Angst"

24.09.201015:59 UhrKunst & Kultur
Bild: Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit: "Wir wollen keine Kultur der Angst"
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(openPR) Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit plädiert fur realistischen Umgang mit Großveranstaltungen

Die Loveparade 2010 markiert einen Wendepunkt in der uber 100jährigen Geschichte der Veranstaltungssicherheit in Deutschland. In den Wochen nach dem Ereignis erlebte die Öffentlichkeit eine beispiellose Diskussion uber Verantwortung fur und den Umgang mit großen Veranstaltungen. Hierbei entstand der Eindruck, dass Veranstaltungen ab einer gewissen Größenordnung unsicher seien, dass deren Besuch gefährlich sei und dass die genehmigenden Behörden uberwiegend ahnungslos und uberfordert seien.



Diese „Kultur der Angst“ fuhrte zu Absagen von diversen Großveranstaltungen in NRW und in anderen Bundesländern. Etablierte und funktionierende Festivals mussten ihre Konzepte hinterfragen. Selbst Veranstaltungen, die im Regelfall nicht nach den strengen Maßgaben des Versammlungsstättenrechts genehmigt werden, waren betroffen.

Die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit, die interdisziplinär zusammengesetzt ist und sich erstmals umfassend mit einer ganzheitlichen Betrachtung von Veranstaltungen befasst, warnt davor, Veranstaltungen kunftig voreingenommen mit Skepsis zu betrachten. Jedoch sollten die Ereignisse Anlass fur alle beteiligten Parteien, also Betreiber, Veranstalter und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sein, den Blick zu schärfen und Verbesserungen in Angriff zu nehmen. Zu diesem Zweck setzt sich die Arbeitsgruppe unter Ruckgriff auf wissenschaftliche Methoden das Ziel, die Rahmenbedingungen fur die Veranstaltungsdurchfuhrung sorgfältig zu evaluieren und belastbare Handlungsanweisungen zu entwickeln.

Die in Deutschland existierenden Regelungen basieren auf der jahrzehntelangen Praxis mit dem Bau und Betrieb von Versammlungsstätten und auf den Erfahrungen einiger Unfälle und Großschadensereignisse. Die Arbeitsgruppe ist davon uberzeugt, dass diese Regelungen grundsätzlich tragfähig ggf. aber zu uberarbeiteten sind, je nach Ergebnis und Auswertung der Forschungsergebnisse bzw. der daraus abzuleitenden Empfehlungen. Zudem sind trennscharfe Definitionen zu erarbeiten (was sind „Großveranstaltungen“?) bzw. Handlungsweisen festzulegen, etwa fur die Herangehensweise bei einer Veranstaltung mit Volksfestcharakter oder der einmaligen Nutzung eines Geländes fur eine Großveranstaltung. Besonders die Anwendung im Bereich der Schnittstellen ist zu prufen und grundlich zu hinterfragen. Dies betrifft auch die Rolle der genehmigenden Behörden und deren Kenntnisstand sowie die ablaufenden Prozesse. Reflexartige Forderungen, ausländische Regelungen oder Systematiken zu ubernehmen, sind oftmals der Situation geschuldet und erweisen sich ublicherweise als nicht realisierbar. Das heißt jedoch nicht, dass man nicht von den Erfahrungen der Kollegen im Ausland profitieren kann. Im Strudel der Ereignisse von Duisburg haben sich zudem zahlreiche Experten zu Wort gemeldet. Deren Meinungen werden ebenso kritisch gepruft und mit laufenden bzw. kommenden Forschungsvorhaben abgeglichen.

Die Arbeitsgruppe stutzt sich auf ein beantragtes Mandat des veranstaltungswirtschaftlichen Dachverbandes IGVW, der die Mitglieder der DTHG, des VPLT, des EVVC und des FAMAB bundelt. Betreiber von Versammlungsstätten, Anbieter und Vermieter von Eventtechnik, die Theater und Multifunktionshäuser sowie die Agenturen des Livemarketings wären somit in die Arbeitsgruppe eingebunden. Die wissenschaftliche Begleitung soll durch die Fachhochschule Köln, Institut fur Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr und weitere Partner aus Forschung und Lehre erfolgen. Zusätzliche Akteure aus den Segmenten Brandschutz, polizeiliche und nicht polizeiliche Gefahrenabwehr sind beteiligt, und zu besonderen Schwerpunkten werden Experten eingeladen. Als Kernergebnis der Arbeitsgruppe wird eine belastbare Prufroutine „Sicherheit von Großveranstaltungen“ entwickelt, die in einem späteren Schritt Teil einer Richtlinie bzw. eines Branchenstandards werden kann.

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