(openPR) Der allseits beliebte Legostein ist keine geschützte Marke. Zu dieser Entscheidung kam nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die Richter entschieden, dass der Stein mit seiner typischen Form und den acht Noppen in zwei Reihen keinen Markenschutz bekommen kann, da die Form ja notwendig ist um seine Funktion zu erfüllen, also mit dem Stein bauen zu können. Damit gibt es nun die grundsätzliche Entscheidung, dass ein Zeichen, das ausschließlich in der Form der Ware besteht, die erforderlich ist um dieser ihre technische Funktion zu ermöglichen laut EU-Recht keinen Markenschutz bekommen kann.
Die Richter betonten, dass mit dem Urteil eine Aushebelung des Patentrechts verhindert werden soll, da der Patenschutz im Gegensatz zum Markenschutz nur zeitlich begrenzt gilt. Dies ist vorerst eine herbe Niederlage für den dänischen Konzern, der sich nun einem großen Wettbewerb ausgesetzt sieht.
Michael Kramer

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