(openPR) Fast alle mittelständischen Unternehmen agieren grenzüberschreitend und sind daher mit Themen der internationalen Besteuerung konfrontiert. Mit der fortschreitenden Globalisierung haben mittlerweile auch viele Privatpersonen Berührungspunkte mit dem internationalen Steuerrecht: Arbeitnehmer an ausländischen Einsatzorten, Immobilien im Ausland, Wegzug aus Deutschland etc. Die damit einhergehenden steuerlichen Fragestellungen sind durch die Beteiligung mehrerer Finanzbehörden vielfach komplex und stehen im besonderen Fokus der Finanzverwaltung. Wenn sich die Fragen im Rahmen einer Außenprüfung bzw. Betriebsprüfung stellen, ist es in der Regel zu spät. Die Sachverhalte sind geschaffen; die Auslandsprüfer haben bereits heute eine eigene Gedankenwelt.
Neben der rechtlichen und steuerrechtlichen Begleitung von Auslandsaktivitäten beraten wir Sie auch bei internationalen Vertragsverhandlungen sowie in Fragen von internationalen Erb- und Nachfolgefällen. Die Beratung in diesem Bereich erfordert besondere Kenntnisse im Bereich des internationalen und europäischen Steuerrechtes sowie der Doppelbesteuerungsabkommen.
Wir bieten Ihnen u.a. folgende Leistungen an:
Beratung bezüglich der Doppelbesteuerungsabkommen
Besteuerung von Betriebsstätten, ausländischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Internationales Erbschaftsteuerrecht
Quellensteuerthemen
Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland (beschränkte Steuerpflicht)
Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
Steuerliche Behandlung von Immobilien im Ausland
Gestaltung deutscher Investitionen im Ausland (Outbound)
Gestaltung ausländischer Investitionen in Deutschland (Inbound)
Aufbau und Begleitung von Verrechnungspreissystemen und entsprechende Dokumentationen
LAHL WIRTSCHAFTSPRÜFUNG | STEUERBERATUNG in Würzburg sind Ihre Ansprechpartner in allen Fragen der internationalen Besteuerung. Als eine der wenigen zertifizierten Experten für das internationale Steuerrecht in Deutschland beraten und betreuen wir Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten. Herr Tobias Lahl (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) darf die amtlich von der Steuerberaterkammer verliehene Bezeichnung „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ führen. Insgesamt besitzen rund 450 von knapp 90.000 Steuerberatern bundesweit die Zusatzbezeichnung - in der Region Nordbayern (Steuerberaterkammerbezirk Nürnberg) derzeit knapp 40 von ca. 4.000 Steuerberatern.
Für weitere Informationen sowie für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: LAHL WIRTSCHAFTSPRÜFUNG | STEUERBERATUNG, Eurocenter | Wörthstraße 13, 97082 Würzburg, T+49(0)931 99133801 oder











