(openPR) Die KfW Mittelstandsbank fördert zurzeit über das ERP-Umwelt- und Effizienzpro-gramm die Anschaffung von Filteranlagen für die Luftreinhaltung. Diese werden seit 15 Jahren von der Firma TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie GmbH für einen internationalen Markt entwickelt und hergestellt. Berücksichtigt werden laut Informationen der Bank grundsätzlich „alle Investitionen in Deutschland, die dazu bei-tragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern“. Dabei werden bis zu Hundert Prozent der förderfähigen Investitionskosten übernommen – bei günstigen Zinssät-zen und Laufzeiten bis zu 20 Jahren.
Doch warum sollten sich Unternehmer dieser Herausforderung stellen? Der Schutz der Umwelt und hier insbesondere die Reinhaltung der Luft nimmt einen immer größeren Stellenwert in unserer Gesellschaft ein. Dem dürfen sich auch Unternehmen nicht verschließen, wenn sie modernen technischen Standards gerecht werden und für die Zukunft optimal aufgestellt sein wollen. Schließlich gilt es, immer strengere gesetzliche Vorgaben in diesem Bereich zu erfüllen.
Dies gilt auch für Produktionsbetriebe, in denen Staub, Rauche und Gase die Hallenluft belasten. Abhilfe schaffen leistungsstarke Filteranlagen wie die von TEKA entwickelten Geräte, die die schadstoffhaltige Luft im Betrieb absaugen und reinigen. Auf diese Weise leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, schaffen ein gesünderes Raumklima für ihre Mitarbeiter und können gleichzeitig noch ihren Energieverbrauch drosseln. Saubere Luft ist häufig ebenfalls ein Muss bei der Herstellung von Präzisionswerkstücken. Weiterhin trägt sie zur Betriebssicherheit von Anlagen und Maschinen bei.
Zinsgünstige Kredite vergibt die KfW-Mittelstandsbank laut Kundeninformation im Programmteil A (allgemeine Umweltschutzmaßnahmen) auch für „Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzungen“. Voraussetzung ist, dass die Investitionen in Deutschland getätigt werden. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Die Förderhöhe beträgt in der Regel pro Investition und Antragsteller bis zu zwei Mio. Euro – und dies bei Laufzeiten von bis zu zehn Jahren. Dabei besteht die Möglichkeit, ein oder zwei tilgungsfreie Anlaufjahre zu nutzen. Eine 20-jährige Laufzeit kann bei Investitionen in Luftreinigungsanlagen von hoher technischer und ökonomischer Lebensdauer vereinbart werden. Hier sind dann bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Die Antragsstellung erfolgt über die Hausbank.













