(openPR) Apotheken dürfen auch in Zukunft ihre Kunden mit kleinen Geschenken erfreuen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass kleine Werbegaben zulässig sind. Als Bagatelle gelten Zugaben im Wert von einem Euro pro Packung. Gutscheine in Höhe von fünf Euro oder die Erstattung von Rezeptgebühren stuft das Gericht als wettbewerbswidrig ein.
Heute bieten viele Apotheken Ihren Kunden Bonussysteme an, als Gutschein, Rabatt, Wertmarke, Zugabe oder Werbeartikel. Der BGH hatte zu entscheiden, ob diese Bonussysteme mit der Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente nach dem Arzneimittelrecht vereinbar sind.
Der BGH (AZ: I ZR 193/07) bestätigt grundsätzlich die Preisbindung des Arzneimittelrechts und sieht Bonussysteme als Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz. Allerdings erlaubt der BGH in Anlehnung an das Heilmittelwerbegesetz Werbegaben wenn deren Wert so gering ist, daß der Wettbewerb nicht spürbar beeinträchtigt wird. Eine klare Wertgrenze bleibt der BGH schuldig, allerdings wird eine Wertspanne vorgegeben. Bis zu einem Wert von einem Euro sind Werbegaben sicher zulässig. Einen Wert von fünf Euro sieht das Gericht eindeutig als zu hoch an. Die Grauzone zwischen einem und fünf Euro muss noch „mit Rechtsprechung gefüllt werden", so BGH-Sprecher Wolfgang Eick. Dabei ist die Art der Werbegabe unerheblich, Rabatte, Wertmarken, Gutscheine, Zugaben oder Werbeartikel sind gleichgestellt.
Unklar bleibt, ob diese Regelung auch für ausländische Versandapotheken gilt, die Kunden in Deutschland beliefern. Das Bundessozialgericht hatte in einem anderen Fall geurteilt, daß ausländische Versandapotheken nicht deutschen Recht unterliegen. Eine Entscheidung wird vom Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe erwartet.
Die Entscheidung des BGH bietet Apothekern Rechtssicherheit für kleine Werbegaben. Der Werbeartikelhändler „Das Geschenk" bietet nützliche und sympathische Werbemittel für Apotheken an, gerade im günstigen Preissegment bis zu einem Euro. Beliebt sind hier einfache Hilfsmittel wie Pflasterbriefchen oder Taschentücher, Kosmetika in kleinen Verpackungseinheiten wie Duschgels oder Reinigungsgels, Kondome, Tablettendosen, oder reflektierende Werbeartikel für einen sicheren Schulweg. Geeignete Werbeartikel zeigt das „Das Geschenk" im online Shop u.a. in der Rubrik Gesundheit unter
http://www.welt-der-werbeartikel.de/gesundheit-c-200_201.html






















